Zum einen: Wenn Sie eine grundsätzliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe ansprechen, dann will ich Ihnen sagen, dass eine solche sowieso automatisch aus gesetzgeberischen Gründen jetzt wieder erfolgt. Das heißt, sie wird sowieso stetig erhöht. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Wenn Sie sagen, wir hätten doch immer schon beraten und getan und gemacht, dann möchte ich Ihnen an dieser Stelle widersprechen, weil es Beratungsangebote und Unterstützungsangebote in dieser Form, wie wir sie jetzt mit den Ansprechstellen einführen, eben gerade noch nicht gibt.
Zu den Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen – es sind 25 Prozent; das sind zu viele, da gebe ich Ihnen vollkommen recht –, möchte ich Ihnen sagen: Das sind in den allermeisten Fällen Betriebe, die zwischen 20 und 60 Mitarbeiter beschäftigen. Das sind kleine Unternehmen, die keine eigene Personalabteilung, kein personelles Know-how haben, um diese komplexen Dinge zu begleiten. Deswegen halte ich und halten wir als Unionsfraktion es für wichtig, dass wir die Unternehmen an dieser Stelle begleiten und nicht sagen: Wir führen eine weitere Stufe ein. – Ich möchte auf das Projekt Unternehmens-Netzwerk Inklusion verweisen. Dieses Projekt hat gezeigt, dass es wichtig und richtig ist, auf Unternehmen zuzugehen, und dass man damit auch Erfolg hat. Diesen Weg, denke ich, sollten wir weiter beschreiten. Er ist mühsam – zugegeben –; aber um Akzeptanz zu erreichen, und zwar auch auf der Seite der Unternehmer, halte ich das für den besseren Weg, als mit der Sanktionskeule zu schwingen.
Ich möchte einen dritten Punkt ansprechen, und zwar die Betreuung von Rehabilitanden in Jobcentern. Hier wollen wir die bereits bestehenden Leistungen insoweit weiterentwickeln, als wir es den Rehabilitationsträgern erschweren, aus einer Teilhabeplankonferenz auszusteigen, und wir stärken die Entwicklung von Qualifizierungs- und Schulungsangeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern.
Es gibt aber auch einige Punkte – das muss man ganz klar ansprechen –, die wir gerne umgesetzt gesehen hätten, die aber leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Ich nenne als Stichwort „Assistenz im Krankenhaus“, ein ganz wichtiges Thema. Es ist dringend eine Regelung zu finden, wie die Begleitung für Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern finanziert wird. Wir sind uns alle einig, dass das geregelt werden muss. Die streitige Frage ist allerdings, wie das finanziert werden soll. Wir sprechen uns dafür aus, dass diese Kosten über die Träger der Eingliederungshilfe abgerechnet werden müssen, die als Kostenträger für Menschen mit Behinderungen hauptsächlich für Rehaleistungen zuständig sind. Dafür plädierte auch der Sachverständige Grosch in der Anhörung. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch von allen zu zahlen und nicht nur von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung.