„Xavier“, „Mortimer“, „Sabine“, „Kirsten“ – Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, das sind vier wunderschöne Namen, insbesondere der letzte. Allerdings nenne ich sie nicht deshalb, sondern, weil sie uns in der Vergangenheit unangenehm aufgefallen sind. So hießen die großen Sturmtiefs, die auch dafür gesorgt haben, dass der Bahnverkehr über Tage eingestellt werden musste, und die dafür gesorgt haben, dass Lokführende Motorsägen mitgeführt haben, um zum Beispiel in meinem Wahlkreis, einer sehr waldreichen Gegend, die Befahrbarkeit der Gleise wiederherzustellen.
Wir haben in diesem Zusammenhang hier sehr viel über den sogenannten V-Schnitt gehört. Wie soll ich die Gleise freihalten? Mit dem V-Schnitt oder mit dem L‑Schnitt? Aber die eigentliche Frage, die sich uns stellte, ist: „Wie kann man das Ganze organisieren?“; denn der DB Netz AG gehört nur ein Teil der Trasse, und die Bäume rechts und links sind durchaus gefahrenträchtig bei solchen Stürmen.
Ja, ich kenne auch die Fälle, wo Waldbesitzende gesagt haben: Das geht aber ganz schön bürokratisch zu bei der Bahn, wenn es um Sicherheit geht, wenn wir da ausschneiden wollen. – Der überwiegende Teil der Fälle belegt aber genau das Gegenteil. Die Bahn möchte ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, aber sie kann entweder die zuständigen Waldbesitzenden nicht erreichen, oder die verweigern den Mitarbeitenden den Zutritt zu ihren Grundstücken. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht tragbar, wenn es um die Sicherheit des Bahnverkehrs geht. Das haben wir hier geändert.
Dabei haben wir den Entwurf des Verkehrsministeriums noch mal optimiert. Herr Ferlemann, Sie wollten da sehr weit gehen, indem Sie gesagt haben, dass die Bahn quasi die Eigentumsrechte übernimmt und auf fremden Grundstücken eine Sicherungspflicht hat. Da haben wir gesagt, das könnte zu zivilrechtlichen Ansprüchen führen, wenn zum Beispiel die Mitarbeitenden der Bahn einen Baum fällen und der Waldbesitzende sagt: Nein, der war gar nicht gefährlich, den hätte ich noch wirtschaftlich verwerten wollen. – Da haben wir gesagt: Das muss auch gar nicht sein. Es reicht völlig ein Zutrittsrecht, wenn ein Baum auf die Gleise zu fallen droht. Das haben wir geregelt, ähnlich wie im Straßenbereich. Das führt dazu, dass die Motorsäge zu Hause bleiben kann, zumindest was den Lokführerstand angeht.
Aber wir sagen in diesem Gesetz auch: Wir möchten mehr Güter auf die Schiene bringen. Das eine wurde erwähnt, die Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Das andere ist, dass wir Gleisanschlüsse für Unternehmen fördern. Das Risiko für ein Unternehmen, sich einen Gleisanschluss zu legen, ist sehr hoch. Da ist nämlich nicht nur die Investition, sondern da sind auch die Kosten für den Unterhalt. Wir haben geregelt: Bei der Investition werden die Weichenkosten geteilt, die Unterhaltskosten sind ganz vom Netzbetreibenden zu tragen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gut für die Bahnfahrenden, für die Mobilitätswende und für das Klima.
Herzlichen Dank.
– Ja, ich wollte nur die Pause jetzt nutzen. – Das bedeutet, ich werde einmal mahnen und danach von der Regelung des § 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung Gebrauch machen und das Wort entziehen. Nur dass das klar ist.
Nächster Redner ist der Kollege Torsten Herbst, FDP-Fraktion.