Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem heutigen Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes soll ein neuer Zugang zum Lotsenberuf geschaffen werden. Dieser Zugang wird Lotsenausbildung 1, kurz LA 1, genannt. Er soll die bisher erforderliche Seefahrtzeit als Kapitän oder Nautiker durch mehr Theorie, Mitfahren mit Seelotsen auf Schiffen und durch praktische Übungen auf Modellschiffen ersetzen. – Das geht nicht.
Man lernt als Beifahrer auch kein Autofahren. Mit Ausnahme Japans gibt es weltweit keinerlei Erfahrungen mit Lotsen, die nie zuvor zur See gefahren sind. Japan stoppte das auch im Jahr 2007: Durch Lotsfehler häuften sich dort die Kollisionen.
Weiter wird in dem Änderungsentwurf ein bereits bestehender Ausbildungsweg, LA 2, in allen deutschen Revieren eingeführt. Dieser LA‑2-Weg wird in der Brüderschaft NOK I seit 2009 im Nord-Ostsee-Kanal mit Erfolg praktiziert. Warum passierte das seinerzeit nicht bei allen sieben Brüderschaften gleichzeitig? Sie wollten das doch alle! Diese Fragen muss sich das BMVI stellen lassen.
LA 2 steht Nautikern offen, die mindestens zwei Jahre Fahrzeit nachweisen und damit ein Kapitänspatent besitzen. Der vorliegende Änderungsentwurf wird damit begründet, dass der neue Zugang zum Lotsenberuf durch den Rückgang von Schiffen unter deutscher Flagge und der damit verbundenen rückläufigen Entwicklung bei der Ausbildung deutscher Seeleute erforderlich ist. Das war in der Tat vor Jahren auch so.
Momentan besteht sogar ein Überangebot von Bewerbern. Insgesamt wurden 838 Kapitänspatente in den Jahren 2013 bis 2017 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erteilt. Ein paar Beispiele, die mir gestern und heute noch mitgeteilt worden sind. Elbe: 70 Bewerber, Bedarf durch Abgänge: unter 10; Kiel: 60 Bewerber, Bedarf: bei 10; Rostock: Bedarf 0.
Und es gibt unnötige Hürden. Wer drei Jahre mit Patent auf See pausiert hat, hat Pech für den LA‑2-Weg. Was ist mit Kapitäninnen, die in Kinderbetreuung waren? Der neubestallte Lotse soll 60 000 Euro Ausbildungskosten zurückzahlen. Bisher zahlte das der Bund. Die Lotsenausbildung bereits gestandener Kapitäne soll von acht auf zwölf Monate erhöht werden. Welcher Quatsch!
Die Kapitäne sollen in der praktischen Einstiegsprüfung zeigen, dass sie ein Schiff manövrieren können. Das war ja jahrelang ihre Arbeit.
Von Seelotsen in den deutschen Revieren kommt scharfe Kritik. Die Auffassung der Kollegen, wie sie in § 35 des geltenden Gesetzes geregelt ist, wurde durch die Bundeslotsenkammer nicht ordnungsgemäß ermittelt.
Fazit: Die Varianten LA 2 und LA 3 der Ausbildung müssen gefördert werden, LA 1 ist strikt abzulehnen. Nur so kann die Augenhöhe zwischen Lotsen und Kapitän gewahrt bleiben. Das hatte Helmut Schmidt bereits 1954 bei der Einführung des Lotsengesetzes im damaligen Verkehrsausschuss als unabdingbar formuliert.
Lotsen sind Seeleute, und Seeleute werden auf See geformt. Bloße Einübung und Prüfung von Fertigkeiten ersetzt keine Persönlichkeitsentwicklung, keine Persönlichkeitsbildung und auch keine Lebenserfahrung.