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224. Sitzung
Donnerstag, 22. April 202119. Wahlperiode, 224. Sitzung
15 VermerkeReaktionswert: sehr hoch554 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt, in tiefer Nacht, weitet der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung die Wege zur deutschen Staatsbürgerschaft erheblich aus. In eine gut gemeinte Wiedergutmachungsregelung wurden nebenbei etliche Kuckuckseier allgemeinster Gesetzesaufweichung abgelegt.

Generell muss, wer nach acht Jahren eingebürgert werden will, unter anderem eine Sprachprüfung und einen Einbürgerungstest bestehen. Schon dieser Test ist übrigens ein Witz. Eine Frage lautet: „Wie heißt die deutsche Verfassung?“ „Volksgesetz“, „Bundesgesetz“, „Deutsches Gesetz“ oder „Grundgesetz“? Die nächste Frage aber lautet: „Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?“ – Oder: „Wie viele Besatzungszonen gab es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg?“

Das kann wahrscheinlich bei Ihnen nicht jeder beantworten!

In einer anderen Frage liest man: Wie waren die vier Besatzungszonen Deutschlands verteilt? – Oder: „In welchem Jahr wurde Hitler Reichskanzler?“ Aber dann: Was errichteten die Nazis mit Hitler 1933 in Deutschland? – Oder: „Wer baute die Mauer in Berlin?“ Und dann: „Wann baute die DDR die Mauer …?“ – Und so geht das laufend weiter. Zum Vergleich: Bei der theoretischen Führerscheinprüfung ist man dann schon mit zwei falsch gesetzten Kreuzen durchgefallen. Beim Einbürgerungstest kann man 16 von 33 Fragen falsch beantworten.

Heiterkeitbei Abgeordneten der AfD

Die acht Jahre auf sieben abkürzen konnte man bislang durch Teilnahme an einem 100-stündigen Integrationskurs zu deutscher Rechtsordnung, Geschichte, Kultur.

Den bräuchten bei Ihnen manche! Ich glaube, 200 Stunden!

Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, etwa höhere Sprachkenntnisse, konnten es sechs Jahre sein. Nun winken die sieben oder gar sechs Jahre auch schon bei „besonders guten schulischen Leistungen“ oder „zivilgesellschaftlichem Engagement“. Nichts mehr mit 100 Stunden Kurs – darauf hatten wohl zu wenige Lust. „Zivilgesellschaftliches Engagement“, was ist denn das? Mit NGOs Fluchthilfe geleistet, gegen eine Abschiebung demonstriert, vielleicht gegen die eigene? Geht es noch schwammiger? – Und „besondere schulische Leistungen“, was wird das werden? Erfolgreich in der Trampolin-AG? Nicht sitzen bleiben? – Man spricht vergebens viel, um zu gewähren; der Bewerber hört aus allem nur das Ja.

Beim Deutschtest soll statt schriftlicher Sprachbeherrschung auf B1‑Niveau auch schon B1 beim Hören und Lesen reichen. Schreiben? Unnötig! Nachrichten hören reicht voll und ganz fürs spätere Ankreuzen in der Wahlkabine.

Tun Sie sich so schwer mit dem Kernbestandteil des Gesetzes, Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht? Da tun Sie sich schwer, weil sonst würden Sie hier nicht so eine Ablenkungsrede halten! Da fangen Sie schon an zu zittern, Herr Curio!

Er tut sich halt auch schwer, was Menschliches zu tun!

Womöglich will man vom Neubürger ja auch gar nicht mehr. – Generalziel also: Einbürgerung so leicht wie möglich machen.

Geht’s nicht noch leichter? Ja. Zitat:

Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann … eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.

Früher galt das nur für Lebenspartnerschaften, unter Vermeidung von Doppelstaatlichkeit, bei ausreichenden Sprachkenntnissen. All diese Voraussetzungen wurden abgeräumt,

Ich glaube, man nennt das gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit!

vom streng konditionierten Spezialfall zur schwammigen Generalöffnung.

Im deutschen Einbürgerungsamt ist Black-Friday-Schlussverkauf, aber ganzjährig.

Wem das noch nicht reicht, der liest im Wahlprogramm der Grünen, dass man Einbürgerung

Nee, Sie brauchen das nicht zu lesen!

schon nach fünf Jahren Aufenthalt – rechtmäßig oder nicht – beanspruchen kann, übrigens selbst bei ungeklärter Identität.

Jetzt kommt’s!

Dass selbst das noch getoppt werden könnte – kaum vorstellbar.

Aber die FDP

Zurufevon der FDP: Ja!
Lachenund Beifall bei Abgeordneten der FDP

belehrt uns eines Schlechteren: Laut Wahlprogramm soll Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt möglich sein.

Im Kampf um den Wähler, bietet da jemand weniger? Staatsbürgerschaft für Durchreisende? Deutsches Wahlrecht für alle Europäer?

Das ist jetzige Gesetzeslage!

Vielleicht noch Quoten für Klimaflüchtlinge?

Mein Gott!

Sehen wir bald, wie Kanzlerin Baerbock ihren Innenminister Laschet am Nasenring durch die Manege zieht? Die Geister, die man rief, wird man dann nicht mehr los. So ist das.

Frau Präsidentin, womit haben wir das verdient?

Halten wir fest: Einwanderung ist kein Menschenrecht. Einbürgerung ist kein Menschenrecht. Bedingungen für Einwanderung und Einbürgerung

Ich glaube, es reicht jetzt wirklich! Es reicht!

sind keine Diskriminierung oder gar Angriffe auf die Menschenwürde. – Klingt selbstverständlich? Warten Sie mal die grün-schwarze Liebesheirat ab. Da werden Ihre kühnsten Albträume übertroffen.

Ich danke Ihnen.

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