Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir gestern diesen Antrag ausdrucken wollte, da streikte mein Drucker.
Und ich dachte, vielleicht ein Zeichen, und sah mich dann später nach der Lektüre tatsächlich ein bisschen bestätigt, und dies nicht etwa wegen des grundsätzlichen Anliegens.
Man kann politisch darüber streiten, ob man ein Familiensplitting haben möchte oder nicht; man kann das gut oder schlecht finden. Darüber haben wir schon mehrere Debatten geführt, darüber werden wir auch noch mehrere Debatten führen. Aber die Art und Weise, wie hier ein hochkomplexes Thema mit einem Finanzvolumen, Frau Tillmann, bis zu 67 Milliarden Euro debattiert werden soll, das ist, ehrlich gesagt, schon unterkomplex.
Sie fordern ein Familiensplitting neben dem Ehegattensplitting. Sie wollen, dass die Vorteile des Familiensplittings auch Alleinerziehenden zugutekommen.
Sie wollen, dass neben den Vorteilen des Familiensplittings auch bestehende Leistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, also das Kindergeld und der Kinderzuschlag, weiter gewährt werden. Das ist ein großes Füllhorn an Forderungen, ohne dass Sie einen nennenswerten Beitrag zu der Frage leisten, wie das finanziell darstellbar sein soll.
Sie ignorieren nach meinem Dafürhalten auch wissentlich – Sie wissen es besser –, dass das Familiensplitting in der Tat auch inhaltlich große Fragen aufwirft: Wie geht man zum Beispiel damit um, dass das Familiensplitting grundsätzlich nur besserverdienenden Familien dient? Das versuchen Sie über das Kindergeld irgendwie glattzubügeln. Aber da stellen sich wirklich noch mehrere Fragen. Diese und andere Hürden sind seit ganz vielen Jahren bekannt und schon Gegenstand zahlreicher Debatten gewesen.
Die Krönung aber sind Ihre Vorstellungen darüber, wie die Finanzierung erfolgen soll. Das muss ich jetzt zitieren:
Zur Gegenfinanzierung muss der gesamte Bundeshaushalt auf steuerverschwendende Ausgaben geprüft werden. Zu diesem Zwecke ist durch sämtliche Ministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen, anhand derer der Deutsche Bundestag entscheiden kann, welche Ausgaben zu reduzieren oder zu beenden sind.
Also, liebe Kollegen der AfD, das nennen wir hier im Hause Haushaltsausschuss,
und der ist keine neue Institution. Neu wäre allerdings, dass Sie innerhalb dieses Ausschusses schon mal zu Einsparvorschlägen irgendwie Stellung genommen hätten.
Ihre Finanzierungsüberlegungen sind daher in meinen Augen irgendwo zwischen abenteuerlich und naiv anzusiedeln.
Dann abschließend auch noch einige Bemerkungen zu Ihrer Begründung. Wir teilen ja die Auffassung, dass es in unserem System Nachholbedarf im Hinblick auf Steuer- und Leistungsgerechtigkeit gibt. Deshalb fordern wir schon seit Ewigkeiten, dringend diesen leistungsfeindlichen Tarif unseres Steuersystems abzuflachen. Zuletzt haben wir das noch beim Corona-Steuerhilfegesetz als Alternative zu der temporären Umsatzsteuersenkung gefordert.
Die Abflachung des progressiven Steuertarifs ist die zentrale steuerpolitische Baustelle. Hierdurch ergibt sich eine Entlastung in der breiten Mitte der Gesellschaft, und dazu zählen selbstverständlich auch Familien. In diesem bestehenden System gibt es bereits umfangreiche Begünstigungen, auch für Familien im Familienlastenausgleich. Dass darin einige ganz speziell auf Familien zielende Freibeträge dringend an die Inflationsentwicklung angepasst werden müssen, haben wir schon häufiger beantragt. Langfristig können wir uns auch die Anhebung der Freibeträge für Kinder auf das Niveau der Erwachsenen im Einklang mit unserem Haushaltsrecht sehr wohl vorstellen.
Also, wir sehen einiges anders als Sie. Insbesondere die Finanzierung ist abenteuerlich.
Herzlichen Dank.