Also, zunächst mal ist es so, dass das Ziel der einschränkenden Maßnahmen immer ist, die Zahl der Kontakte in der Gesellschaft zu reduzieren. Dann, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen, um wirklich die Infektionszahlen in Deutschland in einer bestimmten Größenordnung zu halten, geht es darum, dass unser Gesundheitswesen nicht überlastet wird.
Wir sehen momentan – das hat sich sozusagen in der Praxis wirklich ganz klar bewiesen –, dass wir, seitdem wir zuletzt über längere Zeit eine Inzidenz von über 100 hatten, der Belastungsgrenze unseres Gesundheitssystems wieder sehr nahegekommen sind. Nachdem wir die Notbremse in Kraft gesetzt haben, sehen wir jetzt eine deutliche Umkehr und momentan wirklich eine extrem schnelle Entlastung von den Infektionszahlen, was uns auch die Hoffnung gibt, dass sich auch die Überlastung des Gesundheitswesens reduziert.
Bei der Frage der Kontaktreduzierung ist ganz klar: Der Gleichheitsgrundsatz, auf den Sie anspielen, ist enorm wichtig. Trotzdem ist es nicht einfach, weil wir in einer Gesellschaft Dinge des täglichen Lebens natürlich weiter brauchen. Deshalb sind Kontakte, die zum Erwerb von Dingen erforderlich sind, die wirklich im täglichen Leben unerlässlich sind,
natürlich welche, die weiter möglich sind. Zum Beispiel ist der Verkauf verderblicher Ware noch mal ein anderer Einstieg als der bei Dingen, die man auch noch sechs Wochen später verkaufen kann.
Insofern war das eine Abwägung. Diese Abwägung hat nicht nur die Bundesregierung alleine getätigt, sondern auch mit der Unterstützung des Deutschen Bundestages, der ja gerade diese Regeln der Notbremse noch mal erheblich modifiziert hat.
Ich glaube, sie sind sowohl erforderlich als auch verhältnismäßig.