Nein, diese Auffassung teile ich ausdrücklich nicht, weise sie sogar mit großem Elan zurück, weil sich nämlich die Bundeskanzlerin gerade in dieser Pandemie um die Frage der Grundrechte und um die Situation der Bürgerinnen und Bürger sehr, sehr, sehr, sehr sorgt und deshalb sich die Menschen bei ihr in der Pandemie sehr gut aufgehoben fühlen.
Die Aufgabe, vor der wir jetzt hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes stehen, ist nicht, Rechtswege zu beschneiden. Alle Rechtswege sind, wie es bei jedem Bundesgesetz der Fall ist, auch vorhanden. Die letztliche Überprüfung eines Bundesgesetzes und seiner Regelungen liegt beim Verfassungsgericht; das ist auch nichts Neues.
Aber die Grundfrage, vor der wir in den letzten Monaten standen, war, dass viele Bürger, die sich in der Pandemie an unsere Gebote und Verbote halten mussten, auch ein ganzes Stück durch die Verschiedenartigkeit der Regelungen irritiert waren. Und deshalb ist das, was wir gemacht haben, glaube ich, richtig, und das sieht man auch: Die Bundesnotbremse wirkt gut, weil sie für eine gewisse Einheitlichkeit sorgt und weil sie auch anhand der Werte deutlich macht, dass man, wenn man die Inzidenz von 100 überschreitet, in eine wirklich ernste Situation kommt. Das ist auch nichts, was sich die Bundeskanzlerin ausgedacht hat, –