Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung verfolgt einerseits das Ziel, die Gründung von Betriebsräten zu fördern, und andererseits, die Rolle bestehender Betriebsräte zu stärken. So weit, so gut.
Der interne Abstimmungsprozess zum Gesetzentwurf hat im Wesentlichen zu einer Neuplakatierung geführt: Aus dem Betriebsrätestärkungsgesetz wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Namensgebung im Zentrum der Beratungen gestanden hat, dann ging es wohl weniger um den Inhalt des Gesetzentwurfs als um die Wahlkampftauglichkeit der Verpackung, und das kritisieren wir.
Dabei gibt es ohne jeden Zweifel Bedarf an Modernisierung. Niemand kann sich freuen, dass betriebliche Mitbestimmung insbesondere in Betrieben mit zwischen 50 und 500 Beschäftigten seit Jahren auf dem Rückzug ist. Da stellt sich die Frage: Warum gibt es eigentlich so wenig Interesse an der Gründung eines Betriebsrats, so wenig Bewerber für den Betriebsrat?
Sie stellen im Gesetzentwurf den bewussten Verzicht auf einen Betriebsrat seitens der Belegschaft auf eine Stufe mit der bewussten Verhinderung der Gründung durch die Arbeitgeber. Dabei wissen Sie genau, dass Hunderttausende von Betrieben schlichtweg keine Notwendigkeit dafür sehen, weil sie vertrauensvoll und partnerschaftlich mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten, insbesondere kleine Betriebe.
Dem gegenüber stehen nur handverlesene Einzelfälle einer arbeitgeberseitigen Behinderung. Das ist sehr schlimm und strafbewehrt. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel.
Aber hier den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein Massenphänomen, ist, mit Verlaub, unredlich. Vielmehr ist die Betriebsratsarbeit überreguliert und bürokratisch.
Warum können Beschlüsse nicht elektronisch im Umlaufverfahren gefasst werden? Warum benötigen Betriebsvereinbarungen in Zukunft eine qualifizierte elektronische Signatur? Das ist im Zweifel noch hinderlicher als die übliche Schriftform. Ihr Bürokratismus steht der Gründung von Betriebsräten definitiv mehr und öfter im Wege als mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber, liebe Koalition von CDU und SPD.
Nehmen wir die Ausweitung des sogenannten vereinfachten Wahlverfahrens. Ganz ehrlich: Ihr vereinfachtes Wahlverfahren ist immer noch weit komplizierter als die Wahl eines Bundestagskandidaten oder eines Bundesvorsitzenden einer Partei. Und schon das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist nicht gerade trivial, wie Sie wissen.
Es ist dringend erforderlich, dass Betriebsräte auf elektronischem Weg gewählt werden können. Deshalb fordern wir genau das in unserem Antrag.
Beim Thema „Ausgestaltung von Homeoffice“ wollen Sie Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrechte einräumen. Dabei wissen Sie doch ganz genau, dass Ihre Ergänzung um Nummer 14 in § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz nichts, aber auch gar nichts regelt, was nicht bereits in den Nummern 1 bis 13 geregelt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition. Das ist weder Stärkung noch Modernisierung. Das ist schlichtweg Symbolpolitik.
Der Gesetzgeber ist gegenüber den Sozialpartnern zur Neutralität verpflichtet. Wenn er betriebliche Mitbestimmung stärken will, muss er sie entbürokratisieren. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Digitale Wahlen, Sitzungen im digitalen Format – da ist Gott sei Dank etwas geschehen –, digitale Beschlussfassungen, so lautet der Dreiklang, der die Betriebsräte ins 21. Jahrhundert führt.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.