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227. Sitzung
Donnerstag, 6. Mai 202119. Wahlperiode, 227. SitzungVerordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
8 VermerkeReaktionswert: lebhaft410 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit März wissen wir vom Robert-Koch-Institut, dass von immunisierten Personen kein nennenswertes Infektionsrisiko mehr ausgeht. Und trotzdem wurde von Ihnen mit der Bundesnotbremse, Herr Frei, ein Gesetz verabschiedet, in dem die Rückgabe der Grundrechte gar nicht vorkommt. Ihre Begründung eben hat mich überhaupt nicht überzeugt.

Es ist bezeichnend für Ihre Politik, dass Sie bei den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen sehr schnell sind. Bei der Frage der Rückgabe von Grundrechten an Genesene und Geimpfte lassen Sie sich leider sehr viel mehr Zeit.

Beifallbei der FDP sowie des Abg. Ulrich Oehme [AfD]

Meine Damen und Herren, Grundrechte hat man von Geburt an, und zwar auch und gerade in Pandemiezeiten; da haben Sie völlig recht, Frau Ministerin Lambrecht. Wir haben zur Bundesnotbremse einen Änderungsantrag eingebracht, der die Rückgabe der Grundrechte verfassungskonform und umfassend geregelt hätte. Den haben Sie aber leider abgelehnt, meine Damen und Herren.

Sie erlassen jetzt eine Rechtsverordnung – das müssen wir auch mal klarstellen –, die eigentlich erst am 28. Mai hätte in Kraft treten sollen. Jetzt haben Sie aber Angst bekommen, dass Ihnen das Bundesverfassungsgericht zuvorkommt. Dann muss man ja auch mal feststellen: Das hat die Verfassungsbeschwerde unter anderem der FDP-Bundestagsabgeordneten zumindest schon mal bewirkt – Sie sind aufgewacht und haben schneller als ursprünglich geplant diese Rechtsverordnung hier vorgelegt.

Beifallbei der FDP

Die Verordnung führt jetzt richtigerweise zu mehr Freiheit, und das begrüßen wir ganz ausdrücklich. Aber sie geht uns längst nicht weit genug. Denn Freiheiten für Geimpfte und Genesene können nicht scheibchenweise zugeteilt werden, Frau Ministerin Lambrecht; es gibt keinen ersten und zweiten Schritt, Herr Frei. Freiheitsrechte gibt es nur als Ganzes, meine Damen und Herren.

Beifallbei Abgeordneten der FDP

Und für alle!

Und es ist auch nicht nachvollziehbar, dass wesentliche Freiheitsbeschränkungen für Genesene weiterhin gelten sollen.

Die Verordnung klammert vollständig die Öffnung von Gaststätten, von Hotels, von Freizeit- und Kultureinrichtungen, von Sportstätten und Fitnessstudios für Genesene und Geimpfte aus. Es ist kein Grund ersichtlich, warum Geimpfte und Genesene nicht gemeinsam Mannschaftssport betreiben können.

Beifallbei der FDP

Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Gastronom, der geimpft ist, sein Lokal nicht für Genesene und Geimpfte öffnen kann.

Beifallbei der FDP

Unser Grundgesetz schützt in Artikel 12 auch die Berufsfreiheit.

Beifallbei Abgeordneten der FDP

Es reicht auch nicht aus, dass Sie eventuell irgendwann mal in einem zweiten Schritt das Problem lösen. Sie wollen doch hier nur eine Neiddebatte verhindern. Die Vermeidung von Neid ist aber kein verfassungsrechtliches Gut, meine Damen und Herren.

Beifallbei Abgeordneten der FDP

Quatsch! Das haben doch Sie jetzt gesagt!

Wir enthalten uns hier, weil wir zwar diese Rückgabe von kleinen Freiheiten sehr begrüßen, Freiheiten gibt es aber nicht scheibchenweise, sondern nur als Ganzes. Genau das ist Inhalt unseres Entschließungsantrages.

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