Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, zu beobachten, dass immer am Ende einer Legislaturperiode, also pünktlich zum Beginn des Bundestagswahlkampfes, die Substanzsteuern aus der sozialistischen Mottenkiste geholt werden, um diese auf Antrag der Linken hier im Deutschen Bundestag zu beraten.
Sie begründen zwar heute Ihre Substanzsteuer mit der außergewöhnlichen Coronakrise, aber in Wirklichkeit ist diese Coronakrise bei Ihnen nur Mittel zum Zweck. Sie suchen sich jedes Jahr einen neuen Grund, um den Bürgern in die Tasche zu langen und sie teilzuenteignen.
– Kollege De Masi, Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen: Im Jahr 2017 haben Sie Ihren Antrag so betitelt: „Reichtum gerechter verteilen“. Sie wollten Millionäre weiter belasten: „Reichtum umverteilen in Deutschland und Europa“. Einige Jahre davor hieß es: „Wer Schulden bremsen will, muss Millionäre besteuern“ usw. usw.
Nun fordern Sie in der Coronakrise eine Vermögensabgabe. Eine unwiderrufliche Teilenteignung der Betroffenen ist also nun aus Ihrer Sicht unumgänglich und dringend notwendig.
Ihr Antrag heute ist kein seriöser Debattenbeitrag zur Bewältigung der Coronakrise, sondern ein Angriff auf den Standort Deutschland, auf unsere mittelständischen Unternehmen, auf die Millionen Arbeitsplätze in inhabergeführten Familienbetrieben. Von daher ist es heute kein guter Beitrag zu diesem Thema.
Sie haben völlig recht: Ihr Antrag hat trotzdem das Recht, dass wir 700 Parlamentarier uns intensiv mit ihm beschäftigen und ihn uns einmal genauer anschauen. Dann machen wir das doch einfach einmal. Sie hätten es uns ja einfach machen können, indem Sie einfach sagen: Wir wollen alle Personen, die ein Vermögen von 2 Millionen Euro oder 5 Millionen Euro haben, mit einer einmaligen Abgabe zwischen 10 und 30 Prozent besteuern. – Dann hätten wir relativ einfach ausrechnen können, was herauskommt. Aber Sie machen es sehr kompliziert. Sie wollen in der ersten Gruppe die reichsten 0,7 Prozent in Deutschland lebenden Erwachsenen bis zu einem Gesamtaufkommen von mindestens 300 Milliarden Euro besteuern.
Da frage ich mich schon: Wie viele Jahre werden Sie brauchen und wie viele Hunderte von Millionen Euro wird es kosten, um festzustellen, wer diese Personen überhaupt sind? 0,7 Prozent der reichsten Erwachsenen. In Deutschland leben 83 Millionen Menschen. Ungefähr 70 Millionen sind älter als 18 Jahre. Damit gelten sie als Erwachsene. Von diesen 70 Millionen wollen Sie nun 0,7 Prozent heranziehen. Das sind 486 000 Personen. Um das rechtssicher und verfassungsmäßig korrekt feststellen zu können, müssen Sie doch im Prinzip von diesen 70 Millionen Bürgern den Verkehrswert ihrer Vermögen festlegen, den Schuldenstand abziehen, dann eine Liste erstellen und die 486 000 Reichsten feststellen und diese dann zur Besteuerung heranziehen.
Ein Wahnsinn. Das würde Zeit brauchen.
Und es ist völlig richtig – Sie haben es doch angedeutet –: Was würde ein Betroffener machen, wenn er merkt, dieser Bundestag würde es mit dem Einbringen eines Gesetzentwurfs tatsächlich ernst meinen, der dafür sorgt, dass in Zukunft 30 Prozent seines Vermögens enteignet werden? Er würde von der deutschen Seite des Bodensees auf die österreichische Seite des Bodensees wechseln. Wir sind ein vereintes Europa. Die Rechtsformalien würden wahrscheinlich an einem Tag erledigt werden – kein Problem –, und das persönliche Vermögen würde erhalten bleiben.
Sie wissen ganz genau, dass es so ist. Weil Sie wissen, dass wir Ihnen dies heute vorhalten würden, haben Sie Ihren Antrag ja noch ergänzt und eine zweite Personengruppe aufgenommen, die Sie besteuern wollen. Sie schreiben in der Beschlussvorlage, dass Sie auch die beschränkt abgabepflichtigen natürlichen Personen besteuern wollen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, also alle Menschen, die außerhalb von Deutschland leben, aber große Vermögen in Deutschland haben. Sie sind hier großzügig und gewähren – –