Vielen Dank, lieber Kollege Herbrand, lieber Markus, dass du die Zwischenfrage zulässt. – Ich würde gerne fragen, ob dir ein Artikel von Gabor Steingart – der ist bekanntlich kein Linker – aus dem „Focus“ bekannt ist. Er nimmt Bezug auf ebendieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages und schreibt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
In Wahrheit allerdings erfährt man bei genauer Lektüre des Gutachtens, dass die Wissenschaftler den Befürwortern einer Vermögensabgabe juristische Brücken bauen, die direkt in die Depots der Reichen führen könnten. So heißt es da:
• „Dadurch, dass die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.“
• „Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. …“
Und so weiter und so fort. – Ähnlich hat sich auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland in einem Gutachten für die Kollegin Kiziltepe geäußert.
Insofern will ich einfach nur sagen, dass dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages offenbar auch von interessierten Kreisen in der Öffentlichkeit falsch wiedergegeben wird.