Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist überfällig. Es geht um die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers und der Kirchen. Seit über 200 Jahren zahlen die Bundesländer bzw. ihre Rechtsvorgänger Entschädigungsleistungen für Enteignungen aus der Zeit der napoleonischen Besatzung um das Jahr 1800 an die Kirchen. Seit über 100 Jahren gibt es den Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen zu beenden. Dieser Auftrag wurde bis heute nicht umgesetzt, obwohl die Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Grundgesetzes sind. Dieser seit über 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag sollte endlich umgesetzt werden, meine Damen und Herren.
Die Staatsleistungen belaufen sich derzeit auf rund 550 Millionen Euro pro Jahr an die Katholische Kirche und an die evangelischen Landeskirchen. Es geht hier nicht um die 12 Milliarden Euro Kirchensteuer; denn diese sind Mitgliedsbeiträge und keine staatlichen Zahlungen. Es geht auch nicht um Zuschüsse für Kirchenrenovierungen, Diakonie, Kindergärten oder Ähnliches. Von den Gesamteinnahmen der Kirchen machen die Staatsleistungen nur rund 2 Prozent aus.
Kirche und Staat sollten entflochten werden, nicht nur finanziell. Es sind unterschiedliche Bereiche, wie es auch schon in der Bibel steht. Auch als evangelischer Christ stimme ich dem emeritierten Papst Benedikt zu, der gesagt hat, dass die Kirche sich entweltlichen müsse.
Die Kirchen haben eine besondere Stellung in unserem christlich geprägten Land, und die sollen sie auch behalten. Aber eine zu enge finanzielle, organisatorische und personelle Verflechtung von Kirche und Staat und die gegenseitige Einmischung taten selten in der Geschichte gut und tun auch heute nicht gut, meine Damen und Herren.
Nur durch die im internationalen Vergleich gute Finanzausstattung können sich die deutschen Amtskirchen Dingen zuwenden, die mit Kirche nichts zu tun haben. So leistet sich zum Beispiel die EKD ein Institut zur Förderung der Genderideologie – die der Bibel widerspricht! –
und ein Schiff auf dem Mittelmeer, welches unter der Antifa-Flagge fährt. Dies wird letztlich auch durch Staatsleistungen finanziert. Es ist unfassbar.
Beide großen Kirchen mischen sich zudem einseitig in die Politik ein. Eine Konzentration der Kirchen auf ihre eigentlichen Aufgaben, also Verkündigung und Seelsorge, ist notwendig, um dem Mitgliederschwund zu begegnen.
Nach dem Gesetzentwurf meiner Fraktion sollen die Bundesländer in den nächsten fünf Jahren noch insgesamt rund 3 Milliarden Euro an die Kirchen zahlen.
Dies sehen wir als angemessen an.
Die Anhörung hat ergeben, dass das Äquivalenzprinzip, auf das Sie bauen, und auch das Bewertungsgesetz hier nicht anzuwenden ist.
Seit 200 Jahren wird bezahlt, noch 100 Jahre nach dem Verfassungsgebot der Ablösung.
Den Gemeinschaftsentwurf der anderen Oppositionsfraktionen lehnen wir als vollkommen überzogen ab.
Danach würden die Bundesländer noch weitere 20 Jahre Staatsleistungen von insgesamt rund 10 Milliarden Euro bezahlen und außerdem noch eine Ablösesumme von 10 Milliarden Euro, zusammen also 20 Milliarden Euro.
Das widerspricht unseres Erachtens dem Grundsatz der Angemessenheit und ist geeignet, die Integrität der Kirche weiter zu beeinträchtigen, meine Damen und Herren.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.