Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbemannte Luftfahrzeuge, das klingt nach Zukunftsvisionen – und in der Tat, da liegen viele Chancen, die wir in der Zukunft nutzen können –, aber unbemannte Luftfahrzeuge, das fängt schon beim traditionellen Modellflug an. Der ist insbesondere in Deutschland sehr beliebt, begeistert Hunderttausende und vermittelt im Rahmen der Jugendarbeit engagierter Verbände bereits den Jüngsten komplexe technische Zusammenhänge. – Alles Realität.
Hunderttausende Privatleute besitzen und nutzen Drohnen – auch das alles schon Realität –, und auch im kommerziellen Bereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt, ob für die Inspektion von schwer zugänglichen Bauwerken, für den Blutkonserventransport oder zur Rehkitzrettung bei Mäharbeiten.
Die Palette möglicher Anwendungen wird fast täglich größer. So sind auch Flugtaxis keine abstrakte Zukunftsvision mehr, sondern bereits heute eine vielversprechende konkrete Technologie, bei der Deutschland weltweit eine Spitzenposition hinsichtlich Forschung und Entwicklung eingenommen hat. Darauf, denke ich, können wir auch ein bisschen stolz sein, meine Damen und Herren.
Beim Stichwort „Flugtaxi“ muss ich natürlich daran erinnern, dass man vor wenigen Jahren noch belächelt wurde, wenn man davon gesprochen hat; in diesem Zusammenhang herzliche Grüße und vielen Dank an unsere Digitalstaatsministerin Dorothee Bär! Das ist heute schon Realität, im Test funktioniert das alles schon, und wir werden auch bald die konkreten Anwendungen sehen.
Damit Deutschland weiter Treiber der Weiterentwicklung der unbemannten Luftfahrt bleibt, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die unbemannte Luftfahrt in Deutschland vor dem Hintergrund des europäischen Rechtsrahmens sicher in die bestehenden Strukturen integriert. Das Ziel ist die Beibehaltung des derzeit hohen Schutzniveaus in Bezug auf Privatsphäre, Umwelt und die bemannte Luftfahrt; das sind die Sorgen, die mit dieser Technologie immer wieder verbunden werden. Ganz klar: Wie bei jeder neuen Technologie müssen wir die Menschen mitnehmen, wir müssen Akzeptanz für diesen neuen Verkehrsträger schaffen, und das geht eben nur, wenn wir einen sicheren Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen schaffen.
Gleichzeitig müssen wir aber auch den Rahmen so gestalten, dass genug Freiheiten existieren, um einen sinnvollen Drohnenbetrieb zu ermöglichen. Die Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahren mit der unbemannten Luftfahrt gemacht haben, zeigen, dass bedingungslose Verbote zu unnötiger Bürokratie führen und das Wachstum der Drohnenwirtschaft abwürgen könnten.
Mit dem Gesetzentwurf haben wir daher konkrete Voraussetzungen formuliert, um den Betrieb von Drohnen erlaubnisfrei zu ermöglichen. Es gibt also Erleichterungen für viele Anwendungen; darauf haben viele schon lange gewartet.
Wichtig ist auch, dass die Nutzer einen zentralen Ansprechpartner im Bereich der unbemannten Luftfahrt haben; diese Rolle wird künftig in den allermeisten Bereichen das Luftfahrt-Bundesamt einnehmen.
Die Aufgaben erstrecken sich von der Betreiberregulierung über die Abnahme von Kompetenznachweisen bis hin zur Erteilung von Betreiberzeugnissen. So werden bürokratische Hürden abgebaut und die Landesluftfahrtbehörden entlastet. Gleichzeitig sollen aber die Länder dort zuständig bleiben, wo sie besonders kompetent sind, nämlich bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen, die eine genaue Kenntnis der lokalen Bedingungen verlangen.
Eines ist klar: Eine sichere Luftfahrtverwaltung kann auch im Bereich der Drohnen nur gemeinsam funktionieren, Bund und Länder müssen ihre individuellen Stärken einbringen und zusammen an einem Strang ziehen. Auch deshalb möchte ich mich an die Mitglieder des Bundesrates wenden, die sich kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert haben: Die gestern vom Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages vorgeschlagenen Änderungen greifen Ihre Anliegen in verantwortungsvoller Weise auf. Mehrere Bereiche wurden deutlich innovationsfreundlicher formuliert. Also erneut – so wie gestern in der anderen Debatte auch schon – herzlichen Dank an die Bundestagsabgeordneten, insbesondere auch an die Berichterstatter aus der Koalition, für wirklich viele gute Punkte, mit denen wir den Gesetzentwurf noch weiter verbessern konnten!
Also, lassen Sie uns jetzt gemeinsam die Weichen dafür stellen, dass die unbemannte Luftfahrt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Mobilität bilden kann und dabei ein hohes Niveau beim Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Privatsphäre und der Natur gegeben ist. Was wir jetzt brauchen, sind gesetzliche, EU-konforme Regelungen, die Rechtssicherheit schaffen und den Blick in die Zukunft richten. Wir haben die Chance, das noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam zum Erfolg zu bringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.