Ja, da empfehle ich einen Blick in das Gesetz, das wir dem Bundestag jetzt vorgelegt haben. Wir wollen durch eine Verpflichtung bei den Telekommunikationsunternehmen sicherstellen, dass genau nur die Verbindungsdaten und Inhalte im Rahmen der Quellen-TKÜ weitergeleitet werden können, die den jeweiligen Gefährder betreffen. Das ist das eine. Und das Zweite ist – was hier bislang verschwiegen worden ist –: Es gibt eine starke präventive rechtsstaatliche Kontrolle. Die Anordnung der Quellen-TKÜ ist nämlich nur möglich, wenn die G 10-Kommission Ja sagt.
Das ist ein wichtiger rechtsstaatlicher Schritt. Der ist von vielen hier – ich glaube, aus ganz taktischen Grünen – verschwiegen worden. Aber ich kann Ihnen versichern: Diese technische Voraussetzung wird sichergestellt, und obendrein wird auch noch die rechtsstaatliche Frage beachtet, dass nur der überwacht werden kann, der tatsächlich eine Gefahr darstellt, und niemand anderer.
Wir wollen des Weiteren auch einen stärkeren Blick werfen auf Einzelpersonen, die sich radikalisieren. Bislang geht das nach dem Verfassungsschutzrecht nur, wenn diese Einzelpersonen eingebunden sind in ein Netzwerk oder Gewaltbereitschaft deutlich nach außen getragen haben. Aber das wird den vielfältigen Konstellationen nicht gerecht, wo jemand zu Hause sitzt, möglicherweise Manifeste verfasst und sich damit selbst radikalisiert. Hier muss der Rechtsstaat eine Antwort geben. Das tut er, indem gefährliche Einzelpersonen im Einzelfall stärker in den Blick genommen werden.
Und ein letzter Punkt ist uns wichtig, nämlich dass der Datenaustausch, dass der Verbund der Verfassungsschutzbehörden stärker wird. Deswegen soll auch der MAD, der Militärische Abschirmdienst, zukünftig stärker in den Verfassungsschutzverbund integriert werden, damit dieser Verbund insgesamt durch den Datenaustausch stärker wird und Bedrohungen für die Freiheit frühzeitig erkannt werden können.
Entscheidend ist – und das ist der Sinn und Zweck dieses Gesetzes –, dass der Rechtsstaat im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und durch geordnete Verfahren auf Bedrohungen reagiert, diese Bedrohungen abstellt und damit Bürgerinnen und Bürger schützt. Das ist unser Auftrag. Daran lassen Sie uns arbeiten.