Frau Kollegin, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Das war jetzt eine Wahlkampfrede für Ihren Bezirk.
– Jetzt bin ich dran. – Das hat aber nichts mit dem zu tun, was ich gerade gesagt habe. Ich habe versucht, zu erklären – jetzt mache ich es noch mal –: Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass für Kleineigentümer das Genehmigungserfordernis nicht gilt. Von „nicht mehr als fünf Wohnungen“ ist im Gesetzentwurf die Rede; und dann haben wir einen Korridor eröffnet, den die Länder ausschöpfen können; in Berlin wird die Anzahl wohl bei drei, in anderen Bundesländern kann sie bei bis zu 15 Wohnungen liegen. Das ist die reduzierte Möglichkeit der Umwandlung. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.
Ich kann nur empfehlen – so wie der Kollegin Lay auch, die behauptet hat, der Milieuschutz werde aufgeweicht; auch das ist nicht der Fall –:
Lesen Sie doch bitte erst das Gesetz, bevor Sie hier populistisch argumentieren.
Danke schön.