Schönen Dank für Ihre Frage, die eine Reihe von Tatsachenbehauptungen enthalten hat, denen ich nicht zustimme, wenn ich das höflich sagen darf. – Es ist so, dass die Mehrfachbesteuerung etwas ist, was wir zu vermeiden suchen. Dazu dienen auch die vor vielen Jahren beschlossenen Gesetze zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage.
Das wird übrigens dazu führen, dass Beiträge zur Rentenversicherung in wenigen Jahren komplett von dem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wir haben dann über einen ganz langen Zeitraum eine vollständige Kehrtwende hingekriegt, sodass man während der produktiven Phase des Arbeitslebens von diesen Beiträgen steuerlich entlastet wird und dann im späteren Lebensverlauf, wenn die Auszahlungen erfolgen, die Steuern zahlt. Das ist so organisiert, dass die Phase, in der das dann für alle gilt, erst in ferner Zukunft liegt, nämlich 2040. Alles spricht dafür, dass sich der damalige Gesetzgeber und die Ministerinnen und Minister viel Mühe gegeben haben, richtig zu rechnen.
Wir gehen davon aus, dass es bei dem Grundsatz bleibt: Mehrfachbesteuerung, auch Zweifachbesteuerung, gibt es nicht und soll es auch nicht geben.