Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung war insgesamt ein großer Erfolg.
Aber natürlich hat es Ungerechtigkeiten und Härten gegeben – das kann niemand ernsthaft bestreiten –; denn bestimmte Versorgungssysteme der DDR waren in Westdeutschland schlicht unbekannt: Sonderrenten für Sportler oder die sogenannte technische Intelligenz gab und gibt es in der Deutschen Rentenversicherung nicht. In der DDR geschiedene Frauen haben eine oft deutlich geringere Rente als geschiedene Frauen in Westdeutschland. Das liegt daran, dass es in der DDR keinen Versorgungsausgleich gab.
All dies ist ein Hinweis: Da ist zwar zusammengewachsen, was zusammengehört;
aber es gab eine Menge Probleme. Deshalb ist es verständlich, dass Betroffene auch nach mehr als 30 Jahren fordern, dass ihre Ansprüche berücksichtigt werden. Meine Kollegin Daniela Kolbe – sie ist leider heute krank, sonst würde sie hier stehen – hat in den vergangenen Jahren zahllose Gespräche mit Betroffenen geführt. Bei einigen war ich dabei, und wir beide hatten den Eindruck: Die Frauen und Männer, die betroffen sind, wollen jetzt, dass endlich ein Schlussstrich unter dieses Thema gezogen wird. Klar ist: Der Zusammenschluss der Betroffenen und die Bereitschaft zur Diskussion am runden Tisch waren auch ein Weg, Druck zu machen, um eine Lösung zu finden. Deshalb gilt unser Respekt denjenigen, die sich für ihre Interessen eingesetzt haben: hart in der Sache und meistens fair im Umgang.
Aber es gibt – und da sollte man nicht drum rumreden – einen Dissens zwischen dem, was sich die Betroffenen wünschen, was sie für gerecht halten, und dem, was die Mehrheit im Deutschen Bundestag für machbar hält. Die Koalition hat sich aus guten Gründen dafür entschieden, diese Fragen eben nicht im Rentenrecht zu lösen. Vielmehr sollen besondere Härten – das ist schon angesprochen worden –, die sich ergeben haben, durch Einmalzahlungen aus einem noch einzurichtenden Fonds zumindest gemildert werden. „Härtefall“ meint in der Tat Frauen und Männer mit einer Rente in Grundsicherungsnähe. Das wird nicht alle zufriedenstellen – völlig klar –, aber es ist der einzig realistische Weg, eine Lösung hinzubekommen.
– Hören Sie zu! Der Antrag der Linken „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – Ansprüche anerkennen“ könnte den Eindruck erwecken, man wolle die gesamte Rentenüberleitung wieder aufmachen, Punkt für Punkt. Das sehen wir nicht so, das sieht auch die Mehrheit in diesem Haus nicht so, und das sah auch die Mehrheit der Experten bei der Anhörung nicht so.
Bund und Länder sind seit Längerem dabei, sich auf Details eines Härtefallfonds zu verständigen, zum Beispiel wie groß die Gruppe der Betroffenen ist, um dann – dann! – über die Höhe von Einmalzahlungen zu reden. Die Gespräche laufen, und wir wollen, dass die vorgesehene Stiftung im Sommer ihre Arbeit aufnehmen kann. Bei den Gesprächen zwischen Bund und Ländern geht es nicht zuletzt darum, wie viel Geld zur Verfügung steht. Die Länder müssen jetzt sagen, ob sie dabei sind und, wenn ja, in welchem Umfang. Deshalb bitte ich alle, deren Parteien in den Ländern Verantwortung tragen, darauf einzuwirken, dass die Länder konstruktiv mitarbeiten und nicht nur mit dem Finger auf den Bund zeigen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir da etwas hinbekommen. Aber wir müssen weg von einer Rentenpolitik, die in Ost-West-Kategorien denkt, und hin zu einer Rentenpolitik, die für eine auskömmliche Rente im Alter in ganz Deutschland sorgt.
Im Jahr 2025 haben wir endlich ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland; das hat lange genug gedauert.
Mit der Grundrente helfen wir Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Von der Grundrente profitieren vor allem Frauen, vor allem Frauen im Osten.
Gute Löhne und Tarifverträge sind Voraussetzung für eine ordentliche Rente. Das gilt in Leipzig sowie in Essen; das gilt in Berlin sowie in Würzburg. Und da haben wir noch eine Menge zu tun.
Vielen Dank.