Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kleinwächter, am 16. Juli 2021 tritt die Marktüberwachungsverordnung der EU in Kraft. Deshalb müssen einige Änderungen und Anpassungen im Produktsicherheitsgesetz vorgenommen werden. Die müssen Ihnen ja nicht gefallen. Das ist das Schöne an der parlamentarischen Demokratie: Sie können ja ablehnen.
Es hat mich trotzdem schon verwundert, dass der Gesetzentwurf zunächst eine Benachteiligung des stationären Einzelhandels gegenüber Plattformmarktplätzen vorsah. Das konnte zwischenzeitlich mit dem Änderungsantrag zwar geheilt werden, aber sie sollte in dieser Debatte dennoch nicht ganz unerwähnt bleiben. Der stationäre Einzelhandel bedeutet Lebensqualität und ist das Salz in der Suppe in unseren Innenstädten. Gerade in Coronazeiten ist der Einzelhandel besonders gebeutelt.
Eine zusätzliche Bürokratiebelastung durch das Produktsicherheitsgesetz wäre nicht akzeptabel gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das Gegenteil ist dringend erforderlich: eine Entlastungsoffensive für den Einzelhandel.
Wir Freie Demokraten bedauern ebenfalls, dass der Gesetzentwurf in erster Lesung noch mit einem ebenso schädlichen wie überflüssigen Gold-Plating eingebracht wurde. Gold-Plating schafft Bürokratie und fragmentiert den Binnenmarkt. Es reicht eben nicht, sich in Sonntagsreden zum Binnenmarkt zu bekennen und ihn dann im Klein-Klein der konkreten Regierungsarbeit zu schwächen.
Warum müssen Sie eigentlich immer wieder draufsatteln? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelnen Unternehmen oder Branchen Steine in den Weg zu legen.
Es ist Ihre Aufgabe, sie zu fördern oder am besten in Ruhe zu lassen und gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt Sorge zu tragen.
Nun haben Sie ja Gott sei Dank noch rechtzeitig die Kurve gekriegt und den Mangel geheilt. Wenden wir uns deshalb noch einmal dem ursprünglichen Ziel der Verordnung zu. Das Produktsicherheitsrecht sorgt dafür, dass am Markt nur sichere Produkte angeboten werden. Das Produkthaftungsrecht klärt, wer haftet, wenn ein Produkt doch Schaden verursacht. Beides zusammen gewährleistet wirksamen Verbraucherschutz.
Mit zunehmenden Direktimporten gerät dieser zunächst klug angelegte Verbraucherschutz jedoch in Gefahr. Anbieter, die aus Drittstaaten über Plattformen direkt an Endverbraucher verkaufen, haben es leicht – um nicht zu sagen: zu leicht –, geltendes Produktsicherheitsrecht zu unterwandern. Zwar hat das Zollamt Hamburg kürzlich die Einfuhr von Raumluftreinigern mangels CE-Kennzeichnung gestoppt, aber das bleibt ein Zufallserfolg. Die Dunkelziffer unsicherer Produkte dürfte immens sein.
Entsteht Schaden im Zusammenhang mit Direktimporten, ist es Endverbrauchern praktisch unmöglich, einen Haftungsanspruch gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht stoßen zunehmend ins Leere. Das ist ein eklatanter Wettbewerbsnachteil für europäische Anbieter, und der muss dringend behoben werden.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu. Wer jedoch einen starken Einzelhandel in lebendigen Innenstädten und einen starken Verbraucherschutz auch für Onlinekunden will, der muss mehr anbieten als Gesetzestechnik.
Ich schließe die Aussprache.