Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 38 der EU-Grundrechtecharta sichert auf der Grundlage gemeinsamer Werte und auf den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein hohes Verbraucherschutzniveau und bekennt sich zu einem freien Warenverkehr. In Zeiten globaler Lieferketten, E-Commerce per Mausklick und billiger Importe aus Fernost müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem europäischen Binnenmarkt auf sichere Produkte vertrauen können.
Vor allem für schutzbedürftige Gruppen muss dieser Grundsatz gelten. Das sind insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Mit der heutigen Debatte zur vorliegenden Gesetzesnovelle setzen wir die EU-Produktsicherheitsverordnung praxistauglich in nationales Recht um, was wir als Union ausdrücklich begrüßen. Denn diese Regierung sendet damit das Signal: Ein effektiver Verbraucherschutz ist uns wichtig. Gleichzeitig wollen wir die Funktionsweise des EU-Binnenmarktes verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell erschweren 27 verschiedene Rechtsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten den freien Warenverkehr und bedeuten maximalen Aufwand für Unternehmen. Die vorliegende Verordnung baut Bürokratie ab und schafft ein einheitliches Regelwerk. Durch klare Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sorgen wir für Rechtssicherheit in unseren Unternehmen und stärken Verbraucherrechte. Wenn Unternehmen Produkte auf den Markt bringen, müssen diese sicher sein, egal ob sie im Spielzeugladen stehen oder per Mausklick online bestellt wurden und egal aus welchem Land sie kommen. Die Umsetzung der EU-Produktsicherheitsnovelle ist somit ein wichtiger Schritt, aber es liegt auch in nationaler Verantwortung, geltendes Recht durchzusetzen. Unsere Marktüberwachungsbehörden müssen die Möglichkeiten dieser Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer Vorschriften auch konsequent nutzen, insbesondere durch Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen.
Meine Damen und Herren, ohne Frage stellt die Dynamik der digitalen Transformation Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und auch unsere Gesellschaft vor hohe Hürden. Nicht die hochwertigen Produkte unserer mittelständischen Betriebe sind die Herausforderung, sondern der Onlinehandel mit Billigprodukten aus Nicht-EU-Staaten. Diese Onlinehandelsriesen fordern den deutschen Markt heraus. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag klar für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer ausgesprochen haben. Der berechtigte Anspruch auf Produktsicherheit darf nämlich nicht an den Grenzen der analogen und digitalen Welt enden.
Vielen herzlichen Dank.