Hat auch so gehalten.
Wissen Sie, ich würde es verstehen, wenn Sie Ihre Reden nachts um drei zu Protokoll geben, aber nicht schon um zwölf.
Hier redet jetzt kein Einziger außer mir zu diesem Tagesordnungspunkt. Es geht immerhin um ein Gesetz.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Raus aus dieser EU,
Dexit jetzt, das ist nun ein Teil des Wahlprogramms der AfD.
Die Union der Bürokratie und des Sich-in-die-Tasche-Lügens hat versagt; sie hat es nicht vermocht, die EWG, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, sinnvoll weiterzuentwickeln.
Eine Zusammenarbeit unabhängiger Staaten in Bereichen, die allen einen Mehrwert bringen, das wäre ja auch zu schön gewesen. Was heute Nacht hier beschlossen werden soll – die Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssystems –, ist sinnvoll und bringt den Bürgern durchaus etwas. Aber das hätte auch unter freien Staaten auf Augenhöhe – in einer EWG – zustande gebracht werden können.
Das digitale ECRIS-System besteht schon seit einer Weile und ermöglicht die gegenseitige Abfrage von Vorstrafen und ähnlichen Eintragungen unter den Mitgliedstaaten. Komplettzugriff auf die nationalen Datenbanken ist ausgeschlossen. Gut so!
Nun soll ECRIS-TCN hinzukommen. TCN steht hier für Third-Country Nationals, also Bürger von Drittstaaten und Staatenlose. Informationen zu Vorstrafen von Staatenlosen und Drittstaatlern werden also nun endlich erfasst. Sehr gut! Klar machen Verbrechen nicht an Grenzen halt. Und natürlich muss eine Erfassung effektiv sein, wenn plötzlich die halbe Welt auf unserem Kontinent Hallo sagen möchte und dies auch noch so hingenommen wird.
In der Strafprozessordnung soll nun eine weitere Grundlage für die Erfassung und Übermittlung von Fingerabdrücken verankert werden. Sinnvoll! Dass die Bewährungshilfe im Bundeszentralregistergesetz nun quasi unbeschränkt auskunftsberechtigt wird, könnte man noch abstufen, ist aber auch vertretbar. Dass Grenzbehörden jetzt Suchvermerke und nicht zeugnispflichtige Angaben abfragen dürfen, ist hingegen ein überfälliger Schritt.
Übrigens überrascht es nicht, dass die mit Abstand häufigsten Anfragen an das alte ECRIS bisher stets von deutschen Staatsanwaltschaften und sonstigen Stellen kamen. Bei uns halten sich nun mal die meisten EU-Bürger bzw. auch Drittstaatler und Staatenlose auf. Das an sich mag ja noch nichts bedeuten – wir sind ja auch das größte Land mit der größten Wirtschaft. Aber wir müssen offensichtlich auch mit Abstand am meisten die Vorstrafen dieser Personen abfragen. Warum? Weil wir ein Land sind, in dem es sich gut und gerne leben lässt, eben auch für Verbrecher aus Drittstaaten und Staatenlose.
Hoffentlich wird die neue TCN-Komponente nun etwas besser von den südeuropäischen Staaten bedient; denn bei ECRIS konnte Deutschland auch schon mal Monate auf die Auskunft warten, bis es dann irgendwann grün oder schwarz wurde.
Geschlechtsneutrales Umschreiben von Gesetzen, wie hier stolz mit verkündet und eben umgesetzt, lehnen wir ohnehin freilich ab.
Gute Nacht.