Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den vorliegenden Entwurf betreffend die grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der EU hat die Anhörung im Rechtsausschuss das Bestehen erheblicher Rechtsschutzlücken für die Betroffenen der Beweismittelanforderung ergeben. Als überarbeitungsbedürftig wurde dabei insbesondere die Ausgestaltung der Vorgaben für eingehende Herausgabeanordnungen angesehen. Die Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Vorbehalten wird in § 11 des Entwurfs ausschließlich den Staatsanwaltschaften überlassen; eine gerichtliche Beteiligung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Empfehlung der Rechtsanwaltschaft etwa, Gerichte im Vollstreckungsverfahren unmittelbar zu beteiligen, wurde nicht befolgt.
Darüber hinaus hat die Koalition, wie schon vorhin gesagt wurde, trotz deutlicher Kritik auch nachgelagerte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die unterlassene Geltendmachung von Ablehnungsgründen ausgeschlossen. Hierdurch wird Betroffenen, auf deren Daten im Rahmen einer eingehenden Anforderung eines Mitgliedstaates zugegriffen wurde, letztlich jeglicher durchgreifende Rechtsschutz verweigert. Die dafür bekannten Motive sind ebenso erstaunlich wie befremdlich. Die befürchtete Möglichkeit, dass ein erfolgreicher Rechtsbehelf im ersuchenden Mitgliedstaat nicht durchgesetzt werden könne, sei möglicherweise demokratiegefährdend. Eine solche Bankrotterklärung opfert einen ohnehin bereits bescheidenen Rechtsschutz für Betroffene im Inland auf dem Altar der EU-Beflissenheit, die nicht akzeptabel ist, meine Damen und Herren.
Äußerst unbefriedigend ist zudem, dass der Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern – wir haben es vorhin wieder gehört –, etwa Anwälten, nicht im Vollstreckungsverfahren selbst gewährleistet ist. Begründet wird das mit vorgeschriebenen Kommunikationsabläufen, die keine anderweitige Regelung zuließen. Stattdessen soll tatsächlich geprüft werden, ob nicht innerhalb der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden könnte, „bei Unklarheiten oder Zweifeln über das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes mündlich Kontakt“ zum Dienstanbieter aufzunehmen. Das, meine Damen und Herren der Koalition, bedeutet die totale Kapitulation vor der Regelungsgewalt der EU und führt zu einer Aufgabe wesentlicher Rechtsstandards in Deutschland.
Noch kurz zur geplanten Änderung des Eurojust-Gesetzes. Es dürfte Konsens bestehen, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Bereich des Terrorismus, sinnvoll und notwendig ist. Allerdings dürfen dabei die Grundrechte der Bürger, hier vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht als vernachlässigbare Größe behandelt werden. Genau daran aber krankt der Entwurf, in dem nicht geregelt wird, welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen. Darüber hinaus bleiben personenbezogene Daten auch nach Freispruch oder Einstellung des Verfahrens prinzipiell gespeichert. Zugriffsmöglichkeiten werden ohne transparente Kriterien und ohne vernünftige Kontrollmechanismen deutlich erweitert. Die Möglichkeiten systematischer parlamentarischer Kontrolle sind zugunsten der Verwaltung beschränkt.
In der hier vorliegenden Form ist das Gesetz für die AfD daher nicht zustimmungsfähig.
Vielen Dank.