Herr Präsident, Sie können ganz unbesorgt sein, ich werde Herrn Stracke in dieser Debatte nur eine Frage stellen.
Herr Kollege Stracke, danke, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Sie haben mich nämlich mit Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Lehmann ein wenig gepiesackt. Sie haben ausgeführt – das ist sinngemäß Ihre Antwort gewesen –, wir bräuchten die Regelbedarfssätze für Kinder nicht zu erhöhen, weil Sie gar nicht möchten, dass überhaupt jemand Hartz IV beziehen muss; das heißt, wenn die Eltern Arbeit haben, dann gebe es das Problem nicht.
Es gibt 1,9 Millionen Kinder in Deutschland, die in Bedarfsgemeinschaften leben, also von Hartz IV. Ungefähr 50 Prozent dieser Bedarfsgemeinschaften, im Osten sogar 55 Prozent, sind Haushalte von Alleinerziehenden. Die Mehrzahl der alleinerziehenden Elternteile geht arbeiten; das heißt, sie müssen aufstocken. Ein großer Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften wohnt also in Elternhäusern, wo ein Elternteil oder beide Elternteile arbeiten gehen und es trotzdem nicht reicht.
Kann ich Ihren Ausführungen erstens entnehmen, dass Sie sicherstellen wollen, dass die Menschen in Zukunft so hohe Löhne haben, dass sie gar nicht mehr in Hartz IV fallen, das heißt, dass Sie einen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde umsetzen werden?
Werden Sie zweitens für diejenigen, die, obwohl sie arbeiten, in Armut fallen, die also nichts dafür können, dass sie aufstocken müssen, die Regelbedarfsätze so erhöhen, dass kein Kind mehr arm sein muss?