Bei 30 MBit liegt die Aufgreifschwelle der Europäischen Union. Unsere Zielmarke sind 1 000 MBit. – Um das am konkreten Beispiel zu beschreiben: Von diesen 4,4 Milliarden Euro gehen 400 Millionen Euro in ein Programm für den Ausbau von Breitband in Gewerbegebieten. Wenn ein Gewerbegebiet 40 Gewerbeeinheiten hat, von denen 17 Gewerbeeinheiten über 32 MBit und die restlichen 23 Gewerbeeinheiten über 16 MBit verfügen, und wir eine Förderung auf den Weg bringen, um auf 1 000 MBit aufzurüsten, dann muss der Bagger um die 17 Einheiten herumfahren; denn die bleiben bei 32 MBit. Ich finde, das ist eine absurde Politik. Das müssen wir in Europa ändern; sonst werden wir in Deutschland keinen konformen Breitbandausbau machen können.
Ihre Frage zu dem garantierten Breitbandanschluss im Jahr 2025 – so weit war ich ja noch gar nicht – ist relativ einfach zu beantworten: Das geht einher mit der Universaldienstverpflichtung, die wir in dieser Legislaturperiode noch beraten werden. Dann werden wir auch sehen, wie das genau ausgestaltet wird. Das kann man jetzt nicht vorwegnehmen. Aber klar ist, dass es einen Anspruch auf die Bandbreite geben wird, die 80 Prozent der Bevölkerung haben. Das wird im Jahr 2025 1 GBit sein. Dafür nehmen wir diese Mittel in die Hand.
Im Übrigen ist es ein Missverständnis, dass wir mit Staatsmitteln jeden Anschluss in Deutschland auf 1 000 MBit aufrüsten. Ich glaube, gerade in den innerstädtischen Bereichen werden die Unternehmen das im Wettbewerb machen.
Wir haben heute schon eine Reihe Anschlüsse mit 400 oder 500 MBit, die wir in den nächsten Jahren auf 1 000 MBit bringen wollen. Ich glaube aber, dass es nicht unsere Aufgabe ist, da staatliche Mittel zu investieren, wo es auch Private machen können.
Was wir tun müssen, ist, uns auf den ländlichen Raum zu fokussieren. Wir haben hier eine Open-Access-Verpflichtung verabredet. Das ist, glaube ich, richtig, damit man nicht an einen Anbieter gebunden ist. Den Rechtsanspruch haben Sie benannt.
Das letzte Thema, das uns dieser Tage ja sehr beschäftigt, ist die Frequenzauktion der fünften Mobilfunkgeneration. Hier ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir schnell vorwärtskommen. Wir haben immer gesagt: Wir wollen das erste Land in Europa sein, in dem es 5G gibt. – Wir haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass wir in fünf Regionen damit anfangen wollen. Wir diskutieren im Beirat der Bundesnetzagentur darüber, wie wir es schaffen können, dass diese Netze auch im ländlichen Raum funktionieren; denn da gibt es heute noch große Lücken: auf den Kreisstraßen, auf den Staatsstraßen, teilweise sogar auf den Bundesautobahnen. Hier sind wir dabei, ein besseres Regime vorzubereiten, damit wir durchsetzen können, dass die Versorgungsauflagen auch eingehalten werden.
Am Schluss ist mir wichtig, eines noch zu sagen: Wenn wir das Internet der fünften Generation einführen, dann muss das auch für die Hidden Champions im ländlichen Raum verfügbar sein. Der Unternehmer, der im Sauerland oder im Münsterland seine Industriehalle mit 5G ausrüsten will, muss das vom ersten Tag an können; er soll nicht darauf warten müssen, bis irgendein Anbieter das in seiner Region ausbaut. Deshalb werden wir einen Teil des Spektrums für Anwendungen vor Ort reservieren, die den Industrieunternehmen die Möglichkeit geben, von dieser Technik als Erste zu profitieren.
Vielen Dank.