Es gibt ja Gesellschaften, wo die Demografie wesentlich besser ausschaut und die Rentenversorgung für die Bürgerinnen und Bürger trotzdem ganz schlecht ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute in zweiter Lesung mit den Anträgen der Grünen zu einer umfassenden Rentenversicherungsneugestaltung und gleichzeitig auch mit dem Antrag der Linksfraktion, die ja glaubt, dass die Zukunft der Rente gerettet werden kann, indem die Abgeordneten in die Rentenversicherung einbezogen werden.
Dies relativiert sich allein schon angesichts der Kräfteverhältnisse zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Umfang von 242 Milliarden Euro im Vergleich zu 42 Millionen Euro für die Abgeordnetenversorgung, um die es hier ja auch geht.
Aber dazu später.
Werte Damen und Herren, voranzustellen ist im Gegensatz zum Herrn Kollegen Kapschack, glaube ich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die gesetzliche Rentenversicherung und auf unsere Altersversorgung verlassen können. Kollege Kapschack, der natürlich durchaus wichtige Dinge angesprochen hat, zum Beispiel, wie in der Zukunft die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet werden kann, lehnt es für seine Fraktion ja ab, zumindest über die Lebensarbeitszeit zu diskutieren. Ich glaube, Franz Müntefering, seinerzeit Bundesarbeitsminister, war da wesentlich weiter. Der hat nämlich erkannt, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung und der besseren Altersentwicklung notwendig ist, für einen späteren Renteneintritt zu sorgen.
Dies haben wir in dieser Koalition gemeinsam geschafft,
und das hat Sicherheit für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bedeutet, lieber Herr Ralf Kapschack. Das bedeutet natürlich auch, dass in der Zukunft, wenn die Lebenserwartung weiterhin steigt, über diese Frage zumindest zu diskutieren ist.
Aber zurück zu den Anträgen von den Grünen und von den Linken. Die Grünen schlagen ja in ihrem großartigen Konzept mit vor, die Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung umzugestalten und nach 30 Versicherungsjahren eine Garantierente einzuführen, die so hoch sein soll, dass das Grundsicherungsniveau mindestens erreicht bzw. übertroffen wird. Jetzt frage ich mich, von welchem Grundsicherungsniveau Sie ausgegangen sind: von dem in Ostdeutschland oder von dem in der Stadt Düsseldorf? Das ist auch mit eine Frage, die zu klären ist. Von daher zeigt sich, wie relativ diese Vorschläge zu betrachten sind.
Von der Seite der Wissenschaft – wir hatten dazu eine Anhörung – wurde sehr deutlich gesagt, was davon zu halten ist. Professor Bomsdorf hat einen massiven Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip festgestellt. Denn wenn ich eine Garantierente unabhängig von der Einzahlungsform auszahle – also die gleiche Rente daraus resultiert, ob über ALG-II-Bezüge eingezahlt wurde, ob über Minijobbezüge eingezahlt wurde oder ob über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Bezüge eingezahlt wurden –, so ist das ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.
– Ja, natürlich! Auch wenn Sie da mit dem Kopf schütteln, Herr Kollege Kurth,
ist das natürlich ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip und vor allen Dingen eine Versündigung gegen die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitten in Deutschland. Das muss man hier auch feststellen.
– Das soll gelebte Solidarität sein, dass der eine, der im Monat 1 000 Euro Rentenversicherungsbeiträge zahlt, die gleiche Rente bekommt, wie jemand, der nur 80 Euro Rentenversicherungsbeiträge im Monat zahlt?
Wenn das Ihr Weltbild ist, dann ist das ja in Ordnung. Dann treten wir gerne hier und natürlich auch bei der anstehenden Bundestagswahl in einen Wettstreit ein.
– Herr Präsident, der Kollege Kurth würde gerne eine Frage stellen.