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233. Sitzung
Donnerstag, 10. Juni 202119. Wahlperiode, 233. SitzungDrucksache 19/30477
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von #Staatstrojaner’n auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN

Meine Damen und Herren, dieser Satz stammt nicht von mir. Er stammt von Saskia Esken, der Co-Vorsitzenden der SPD,

gestern, 9. Juni, 12.44 Uhr, also auf die Stunde genau vor 24 Stunden. Wo sie recht hat, hat sie recht.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Genau 24 Stunden später stimmt die SPD-Bundestagsfraktion einem Gesetzentwurf zur Einführung der Nutzung von Staatstrojanern durch den Verfassungsschutz zu. Die SPD stimmt zu!

Wissen Sie, dass man in einer Koalition Kompromisse eingehen muss, das wissen wir alle.

Aber dass sich die Bundesvorsitzende einer Regierungspartei 24 Stunden vor einer wichtigen Bundestagsabstimmung so ostentativ von ihrer eigenen Bundestagsfraktion distanziert, das dürfte doch ziemlich einmalig sein.

Beifallbei der FDP

So ist es!

Dass die SPD Bürgerrechte ohne Not preisgibt und dass dieser Bundesregierung Bürgerrechte völlig gleichgültig sind, das ist schon schlimm genug.

Widerspruchbei der CDU/CSU

Besonders schlimm aber ist eines: Ihre Sicherheitspolitik ist selbst ein Sicherheitsrisiko; denn der Staatstrojaner nutzt Sicherheitslücken in Laptops und in mobilen Endgeräten aus.

Sie sollten sich schämen!

Aber genau diese Sicherheitslücken nutzen auch Kriminelle, um unsere Firmen zu erpressen, um Identitäten zu stehlen, und ausländische Nachrichtendienste nutzen sie, um unsere Behörden und Unternehmen auszuspionieren. Solche Sicherheitslücken gehören geschlossen und nicht für den Staatstrojaner genutzt.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Ich selbst bin Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen in der Strafprozessordnung zum Staatstrojaner. Zumindest aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht hätte man die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten müssen, bevor hier der nächste Staatstrojaner eingeführt wird, der sogar noch weiter geht als der Staatstrojaner für die Polizei; denn er greift schon im Gefahrenvorfeld ein, bevor überhaupt Straftaten verübt worden sind oder ein Verdacht aufgetaucht ist.

Wie wollen Sie das machen bei Terroranschlägen?

Wo ist denn eigentlich die Justizministerin, die als Verfassungsministerin diesem Gesetzentwurf aus dem Innenministerium in voller Rüstung entgegentreten müsste?

Ich fordere heute die SPD-Bundestagsfraktion auf: Folgen Sie Ihrer Bundesvorsitzenden! Stellen Sie Ihre Vorsitzende nicht bloß! Wir haben eine namentliche Abstimmung beantragt,

Zurufdes Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU]

damit Sie dokumentieren können, dass Sie Ihre Vorsitzende, die Ihre Partei vor eineinhalb Jahren gewählt hat, nicht im Regen stehen lassen.

Zurufevon der SPD

Stimmen Sie mit uns und, wie ich annehme, Ihrer Parteivorsitzenden heute gegen den Staatstrojaner und für den Verfassungsschutz.

Beifallbei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beifallbei der LINKEN