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233. Sitzung
Donnerstag, 10. Juni 202119. Wahlperiode, 233. SitzungAktuelle Stunde
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das lang erwartete Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Mai hat für viel Aufregung und Verunsicherung gesorgt. Daher möchte ich auch zu Beginn eine Sache klarstellen: Die Klagen wurden vom Bundesfinanzhof abgewiesen.

Beifalldes Abg. Sepp Müller [CDU/CSU]

In beiden Fällen konnte das Gericht nicht feststellen, dass es zu einer Doppelbesteuerung kam.

Beifallbei der SPD und der CDU/CSU

Das waren Sonderfälle!

Das ist eine wichtige Feststellung. Sie zeigt: Die eine oder andere Fraktion hier im Haus malt immer wieder ein Schreckgespenst von Hunderttausenden betroffenen Rentnerinnen und Rentnern an die Wand. Dem ist nicht so.

Das ist doch falsch!

Diese Schreckensszenarien haben lediglich einen Zweck: Sie sollen Angst machen, Angst davor, dass etwas mit der Rente nicht stimmt. Das werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht zulassen. Die gesetzliche Rente ist und bleibt die Basis für ein gutes Leben im Alter.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU
Zurufdes Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage nach einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten ist keineswegs einfach zu beantworten. Die Frage beschäftigt uns Finanzpolitikerinnen und ‑politiker und übrigens auch den Bundesfinanzhof seit geraumer Zeit.

Wir in der SPD haben die Sorgen und Ängste immer ernst genommen und tun dies auch weiterhin. Und jetzt haben wir auch Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Bewertung. Das war nämlich in den letzten Jahren auch nicht eindeutig.

Dass diese Frage überhaupt aufkommt, liegt an der Umstellung der Rentenbesteuerung im Jahr 2002. Damals hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Es darf keine unterschiedliche Behandlung von Pensionen und Renten geben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig gesagt: Es darf auch nicht bei dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung doppelt besteuert werden.

Diese Umstellung ist ein langwieriger Prozess; wie gesagt, er dauert von 2005 bis 2040. Diese Prämissen haben wir als Politikerinnen und Politiker auch im Blick. Da es allerdings verschiedene Berechnungsmethoden gibt, ist die Frage weniger trivial, als sie scheint. Nun hat der Bundesfinanzhof mit dem Urteil vom 31. Mai erstmals klargestellt, wie eine Doppelbesteuerung zu berechnen ist, und jetzt sind wir auch schlauer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun liegen also diese Maßstäbe vor, nach denen berechnet werden soll, wie zukünftig verfahren werden soll. Es geht vor allem darum, wie der Grundfreibetrag, die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt werden müssen. Jetzt haben wir also Klarheit. Und das zeigt auch: Wir haben Hausaufgaben zu erledigen, aber für die zukünftigen Kohorten der Rentnergeneration.

Die Opposition poltert hier gerne, so Herr Herbrand. Wir werden gleich auch Herrn Birkwald hören. Angeblich hätte man alles viel früher wissen und schon längst ändern können.

Aber das ist einfach falsch. Nicht ohne Grund hat das Thema zu einer kontroversen Diskussion unter Finanzmathematikern geführt. Auch in der Anhörung letztes Jahr war das nicht so eindeutig, und auch unter den BFH-Richtern gab es ja unterschiedliche Meinungen. Das muss auch mal gesagt werden.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Urteil hat bestätigt, dass keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renten vorlag. Das wird jetzt auch für alle anderen vorliegenden Einsprüche geprüft werden. Das Finanzministerium hat die dafür notwendigen Schritte bereits eingeleitet; es hat reagiert. Sollte in Einzelfällen eine unrechtmäßige Doppelbesteuerung vorliegen, wird die Finanzverwaltung diese ausräumen.

Zurufdes Abg. Albrecht Glaser [AfD]

Doch anders, als viele Angstmacher es hier behaupten: Es geht nicht um Hundertausende Rentnerinnen und Rentner, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es geht um Einzelfälle; denn über 75 Prozent der Rentnerinnen und Rentner zahlen aktuell überhaupt keine Steuern.

Ja, aktuell! Genau!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt: Der Bundesfinanzhof hat richtungsweisend entschieden. Wir haben Hausaufgaben für die Zukunft. Wir brauchen eine Reform der Einkommensteuer, die wir auch angehen werden. Für uns in der SPD bleibt klar: Eine Doppelbesteuerung bei der Rente darf es weder heute noch in Zukunft geben.

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD
Beifallbei der LINKEN

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