Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Zunächst mal schließe ich mich einigen Worten des Vorredners Dr. Zimmermann an. Gleichzeitig hat er in seiner Rede aber auch unfreiwillig aufgezeigt und eine Vorlage gegeben, wie viel im Argen liegt und wie viele Lippenbekenntnisse wir in Deutschland haben.
Wir mussten trotz Digitalisierung 4.0 und der Forderungen, was alles getan werden muss – „Wir müssen aufrüsten“ –, feststellen – das ist aufgefallen –: Einige Bundesländer sind nicht mal in der Lage, vernünftige digitale Register vorzuhalten. Das ist an dieser Stelle eigentlich ein Offenbarungseid, was die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern angeht. Manchmal wird was verlangt, was in der Realität, wie häufig bei Gesetzen, gar nicht abgeliefert werden kann.
Heute beraten wir also dieses Gesetz. Glücklicherweise – das hat Herr Zimmermann auch verschwiegen – sind viele Kritikpunkte der Opposition und der Verbände in die Beratung aufgenommen worden. So wurde beispielsweise kritisiert – Herr Zimmermann hat es gesagt –, dass kleinere Vereine und Ehrenamtler hier wieder benachteiligt werden sollten.
Meine Kritik an dem zu schnellen Eindringen – falls Sie sich noch an meine Rede zur ersten Lesung hier erinnern – und der viel zu kurzen Beratungszeit war richtig; denn die vielen Umdrucke, die die GroKo noch kurz vor Toresschluss eingereicht hat, ließen schon Schreckliches erahnen. Aber, wie gesagt: Die DSGVO hat nur gegrüßt, sie hat an dieser Stelle letztlich nicht zugeschlagen.
Also, Lehre eins vielleicht für die zukünftigen Regierungen: Nehmen Sie sich an einigen Stellen einfach mal genügend Zeit, bevor Sie Gesetze hier einbringen, statt die Opposition mit Umdrucken dieser Art kurz vor Toresschluss zu behelligen. „Schnell, schnell“ ist eben nie ein Garant für gute Arbeit.
Aber immerhin wurden viele Aspekte aus den Anhörungen aufgenommen. Und das muss man als Opposition eben auch mal sagen: Viele Dinge in diesem Gesetz sind gut und vernünftig. – Wir finden beispielsweise gut – Dr. Zimmermann hat es eben auch erwähnt –, dass für Vereine jetzt die automatische Eintragung ins Vollregister möglich ist. Aber auch darauf musste erst von der Opposition hingewiesen werden.
Ebenfalls sehr gut ist die Erleichterung bei der Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine. Die vollmundigen Bekenntnisse kennen wir: Das Ehrenamt ist in Deutschland eine wichtige Säule für die Gesellschaft, für die Benachteiligten in unserer Gesellschaft. Von daher ist es nur folgerichtig, dass man den bürokratischen Aufwand mildert. – Aber nochmals: Was Sie im ersten Entwurf vorgelegt haben, war eine Vier minus bis eine Fünf. Vielleicht hätte man auch diese Überlegung vorher anstrengen können.
Aber immerhin: Druck wirkt. Und wie heißt es so schön: Nur unter Druck entstehen Diamanten; ohne Druck wäre es Kohle gewesen. – Vielleicht war es aber auch die bevorstehende Bundestagswahl, die einige in der Koalition zum Nachdenken zwang; denn Vereine und viele andere, die betroffen sind, hätten ihr Kreuzchen dann folgerichtig vielleicht tatsächlich an einer anderen Stelle gesetzt.
Aber nun zu den Kritikpunkten, warum wir als AfD uns enthalten:
Die Meldepflicht von Aufsichtsbehörden und die Freistellung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit bereiten uns arge Bauchschmerzen. So heißt es seitens der Regierungsfraktionen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Es bestand Rechtsunsicherheit, ob in diesen Fällen, in denen für den Verpflichteten keine Pflicht zur Meldung besteht, die zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 44“ GwG „zur Meldung verpflichtet sind.“ Gelöst werden soll dieses Problem nun folgendermaßen – ich zitiere nochmals mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Mit der Änderung wird dem Berufsgeheimnis, dem insbesondere Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach den einschlägigen Fachgesetzen unterliegen, im Rahmen der Meldepflicht der Aufsichtsbehörden Rechnung getragen.“
Im Klartext heißt das allerdings: Bei positiver Kenntnis – also beispielsweise, wenn die Rechtsberatung oder Prozessvertretung für die Zwecke einer Straftat genutzt wird – bleibt die Meldepflicht erhalten. Hier wird es also in Zukunft sehr oft die Frage geben: Wann genau sind diese Kriterien erfüllt? Das werden dann am Ende – dann sind Gesetze an einer solchen Stelle doch schlecht gemacht – vermutlich mal wieder Gerichte klären müssen.
Wir hatten die gleiche Debatte darüber, was Steuergestaltungsmodelle bedeuten. Wann muss ein Steuerberater sie melden? Wir kennen die Kritik der ganzen Fachverbände.
An dieser Stelle – das betonte ich – ist das Verhältnis zwischen dem Mandanten und den entsprechenden Instituten der Rechtspflege gefährdet.