Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bürger! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute, wie gesagt, das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, das die europäische Vernetzung der Transparenzregister vorantreiben und am Ende die europäische Richtlinie 2019/1153 umsetzen soll.
Seit 2017 haben wir in Deutschland bereits ein solches Transparenzregister. Dieses fußte ebenfalls auf einer Richtlinie der EU aus dem Mai 2015. In diesem Transparenzregister müssen Firmen die Namen ihrer Eigentümer eintragen lassen, wenn diese mehr als ein Viertel Anteile an der Firma besitzen und wenn die Namen der wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits irgendwo anders veröffentlicht wurden wie beispielsweise im Handelsregister. Hintergrund der damaligen Einführung war der Wunsch, dass das Register mehr Durchblick bringen sollte, um verborgene Finanzströme zu erschweren und Geldwäsche zu bekämpfen. Da sage ich aber: Fangen wir doch mal im eigenen Lande an, und zwar mit der Bezirksregierung Niederbayern und einigen anderen Dingen, die uns im Zusammenhang mit Wirecard aufgefallen sind. Sie bürden den mittelständischen Unternehmen immer viele Pflichten auf. Fangen Sie doch damit an, dass der Staat gewährleisten kann, dass Geldwäsche bekämpft wird. Wenn die ganze Abteilung Niederbayern von Februar bis Mai im Coronaeinsatz ist, ist das vielleicht löblich. Aber wenn die Geldwäsche dann für diese Zeit im Großraum München ruht, ist das ein Armutszeugnis. Machen Sie also keine Gesetze, die am Ende nicht kontrolliert und eingehalten werden können.
Dieses sogenannte Auffangregister soll nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf zu einem Vollregister ausgeweitet werden. Schön und gut. Bei der Eingabe des Begriffs „Transparenzregister“ in Google – ich habe mir mal den Spaß gemacht, Frau Ryglewski – öffnet sich eine Seite vom Bundesverwaltungsamt. Folgt man dem Link für Fragen und Antworten, erhält man immerhin eine 39-seitige Anleitung mit Tipps und Hilfen. Die Bürokratie lässt gerade mittelständische Unternehmen und Vereine – Sie haben sie genannt – mal wieder grüßen. Ich hoffe, Sie achten darauf und gehen auch auf die Ratschläge der Opposition ein, damit nicht am Ende der Satz rauskommt: Es grüßt die DSGVO mit all ihren Unwirklichkeiten und Unmöglichkeiten. – Denn die ist auch deutlich übers Ziel hinausgeschossen.
Meine Damen und Herren, das ist natürlich eine Abkehr vom aktuellen Modell. In diesem Zusammenhang hat zum Beispiel der Verband der Auslandsbanken kritisiert – und der Kreis derer, die es kritisieren, ist in der Spannweite groß –, dass der Referentenentwurf zum vorliegenden Gesetzentwurf – auch das ist natürlich toll – erst am 23. Dezember 2020 verschickt wurde, also kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel, die Rückmeldefrist durch das BMF aber auf den 18. Januar 2021 datiert wurde. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert gewesen,
– in der Tat –
wenn diese umfassenden Neuregelungen nicht in einem sehr kurz bemessenen Zeitraum zur Kommentierung freigegeben worden wären, der zudem auch noch eine Vielzahl von gesetzlichen Feiertagen umfasst.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Einen solchen Eilbedarf, wie hier von der Bundesregierung kundgetan, sieht der Verband der Auslandsbanken nämlich nicht. Hier werden wir natürlich in der Beratung weiter kritisch hinterfragen.
Nun komme ich zu dem, was ich eben gesagt habe: Für kleine und mittelständische Betriebe bedeutet dieses Vorgehen wieder einmal erheblichen Bürokratieaufwand. Die erforderlichen Informationen sind doch schon an anderer Stelle, wie im Bundesanzeiger, bekannt gegeben worden. Warum erleichtern Sie also nicht gerade diesen Unternehmen und vielleicht auch den Vereinen, was das Vereinsregister angeht, das Leben, indem Sie eine Schnittstelle schaffen – das wäre doch mal Digitalisierung 4.0 –, um diese Daten zusammenzuführen?
Noch mehr Unmut hört man von den Vereinen. Ich zitiere aus dem „Tagesspiegel“. Der schrieb am 11. April 2021 unter der Überschrift „Vereine fühlen sich kriminalisiert“:
Der Ärger von Vereinen über das bundesweite Transparenzregister hat sich zu einem regelrechten Sturm der Empörung entwickelt.
Mit dem Gesetz wird für die Vereine, die Sie eben so gelobt haben, Frau Ryglewski, nämlich noch ein Vollregister geschaffen. Das bedeutet auch hier doppelte Arbeit für Menschen mit guten Absichten.
Meine Damen und Herren, wir werden diese Diskussion und auch diesen Gesetzentwurf kritisch begleiten. Nochmals: Er darf nicht so enden wie die DSGVO dieser Regierung; denn die war ein Armutszeugnis und eine Belastung für den Standort Deutschland.
Vielen Dank.