Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer zu dieser späten Stunde! Als wir hier im Bundestag im Herbst 2019 das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet haben, haben wir uns zeitgleich in einem Entschließungsantrag – es war gut, dass wir das gemacht haben – auf das Bürokratieentlastungsgesetz IV geeinigt, weil wir der Auffassung sind, dass Bürokratieentlastung eine Daueraufgabe ist.
In einer hochrangigen Arbeitsgruppe wurde ausgelotet, was in der laufenden Legislaturperiode diesbezüglich noch möglich ist. Bei der einen oder anderen Sache hätte ich mir mehr erhofft. Der Antrag der FDP zum Bürokratieabbau, der hier vorliegt, wäre jedenfalls ein guter Startschuss für eine neue Zusammenarbeit ab dem Herbst. – Wenn ihr noch ein bisschen zulegt und wir noch ein bisschen zulegen, dann klappt das vielleicht wieder mit einer christlich-liberalen Regierung.
Wir haben einen Teil davon ja auch schon mal gemeinsam beschlossen. 2013 haben wir die Dauer der Aufbewahrungspflichten im Steuerrecht verkürzt;
das hat der Bundesrat hinterher kassiert. Das wäre uns jetzt wieder so ergangen.
Wir haben uns auf ein Paket aus Einzelmaßnahmen statt auf ein ganz neues Bürokratieentlastungsgesetzes geeinigt. Das Filetstück daraus steht heute zur Beratung: das Unternehmensbasisdatenregistergesetz, das wirklich Entlastung bringt, auch wenn sein Name – Unternehmensbasisdatenregistergesetz – nicht so klingt. Es ist eine echte Erfolgsgeschichte.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die sich die verschiedenen Register, die es gibt, und die Statistikpflichten, die erfüllt werden müssen, anschaut. Da hat sich schnell gezeigt, dass es verschiedene Anforderungen in den Bundesländern sowie der eigenen Bundesstellen gibt und dass das überall bürokratische Auswirkungen hat. Aber für jedes einzelne Register gab es immer mindestens eine Stelle, die gesagt hat: Das ist unbedingt notwendig, das muss weitergemacht werden. Deshalb ist der Schwerpunkt auf das Thema Registermodernisierung gelegt worden.
Hier und heute können wir die Ernte einfahren; das ist gut so. Wir haben circa 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug in Deutschland. Diese sind größtenteils zweckgebunden und weitgehend unabhängig voneinander. Das bringt natürlich mit sich, dass Unternehmen die gleichen Zahlen immer wieder melden müssen, die Zahlen immer wieder an- und eingeben müssen. Es gibt keinen Austausch zwischen diesen Registern. Jedes Register hat seine eigene Identifikationsnummer.
Wir wollen im 21. Jahrhundert Schluss machen damit, dass die Bürger und die Unternehmen Botendienste für den Staat leisten. Vielmehr wollen wir das, was wir an Daten haben, zusammenbringen, sozusagen vorfertigen und verwenden, damit wir Unternehmen nicht immer mit den gleichen Fragen quälen.
Wir haben das bei den Personen bereits gemacht; Stichwort „registerübergreifende Nutzung der Steuer-ID“. Mit dem am Anfang des Jahres beschlossenen Registermodernisierungsgesetz wurde der richtige Weg eingeschlagen, um Onlinedienstleistungen für den Bürger anbieten zu können und das Once-only-Prinzip durchzusetzen.
Das Gleiche geschieht jetzt mit dem Basisregister für Unternehmensstammdaten, das beim Statistischen Bundesamt geführt und betrieben werden wird. Zusammen mit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer wird es Unternehmen von Meldepflichten entlasten und ihnen mehr Zeit lassen, sich um ihre eigentlichen unternehmerischen Pflichten zu kümmern, den Ideen freien Lauf zu lassen und der Kreativität freien Raum zu geben.
Die Unternehmen sind mit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer eindeutig identifizierbar. Sie setzt auf der Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung auf. Die existiert heute nur als leere Hülle. Sie wird jetzt mit Sinn belegt und ausgefüllt und wird eine sinnvolle Funktion wahrnehmen. Das BMF hat uns zugesichert, dass das funktionieren wird. Da wird man sich sicher keine Blöße geben. Wir sind sicher, dass da ein Rädchen ins andere greifen wird.
Der Normenkontrollrat – das ist unser Bürokratie-TÜV, wenn man so will, also die Stelle, die guckt, was wir mit den Gesetzen im Hinblick auf Bürokratie für den Bürger oder für die Unternehmen anrichten – hat in seiner Stellungnahme geschrieben:
Der vorliegende Gesetzentwurf war lange überfällig. … Der NKR betont das erhebliche Einsparpotential in Milliardenhöhe, das sich durch weitere Ausbaustufen des Unternehmensbasisregisters bzw. durch die Anbindung weiterer Fachregister und Verwaltungsverfahren ergeben kann. Allein das Entlastungspotential in dieser Größenordnung zeigt die erhebliche Bedeutung dieses Gesetzentwurfs für Verwaltungsdigitalisierung und Bürokratieabbau.
Aber auch die Frage „Was hätte sein können?“ ist von Bedeutung. Denn wenn wir in der aktuellen Krisensituation schon so ein Register gehabt hätten, hätten wir viel treffsicherer unsere Hilfen für pandemiebetroffene Betriebe unter die Leute, in die Wirtschaft, an die Stellen des Bedarfs bringen können.
Ich komme zum Schluss. Frau Poschmann und ich haben uns gemeinsam mit den Vertretern von BMWi, BMF und Statistischem Bundesamt abgestimmt über die Frage: Wie können wir den Grad der Verbindlichkeit noch erhöhen? Wir legen Ihnen deshalb hier einen entsprechenden Entschließungsantrag vor, der die Meilensteine enthält. Das Wichtige dabei ist die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus. Sie erfolgt momentan durch Mittel aus dem Konjunkturpaket und muss ab 2023 noch ausfinanziert werden. Das werden wir sicher alles hinkriegen.
Wie gesagt, es geht jetzt zunächst um den Testbetrieb. Der Echtbetrieb wird wohl 2024 starten können. Wir sollten jetzt noch die Geduld aufbringen, damit das endlich möglich wird, auch wenn das so lange dauert. Aber wir sind da auf einem guten Weg. Ich würde Sie alle einladen, diesen Weg mit der Koalition mitzugehen.
Danke schön.
Bevor ich den letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt aufrufe, weil die restlichen Kolleginnen und Kollegen ihre Reden zu Protokoll1 Anlage 19 gegeben haben, will ich darauf hinweisen: Falls sich jemand der Kolleginnen und Kollegen mit dem Gedanken trägt, zu einem späteren Tagesordnungspunkt die Rede vielleicht noch zu Protokoll zu geben, garantiere ich die namentliche Erwähnung im Protokoll.
Nächster Redner ist der Kollege Enrico Komning, AfD-Fraktion.