Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Altmaier! Zunächst mal freue ich mich, dass Sie zu so später Stunde noch hier sind. Sehr vorbildlich! Aber das ist dann auch schon genug der Freude.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer und die Einrichtung eines Basisdatenregisters für Unternehmen beim Statistischen Bundesamt vor. Was Sie hier tun, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als purer Bürokratieaufbau für den Mittelstand. Probleme lösen Sie damit nicht.
Schon heute muss sich der mittelständische Unternehmer unzählige Registernummern merken: die Handelsregisternummer, die betriebliche Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer, die Nummer der IHK-Unternehmensdatenbank, die Nummer der Transparenzdatenbank und viele mehr. Als wäre das nicht genug, plant das Bundeszentralamt für Steuern die Einführung einer ebenfalls einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer. Und Sie, lieber Herr Minister Altmaier, wollen nun auch noch eine neue Nummer schieben. Mal ernsthaft: Unterhalten Sie sich im Kabinett eigentlich noch miteinander? Wenn Sie mit Ihrem Kollegen Bundesfinanzminister Scholz einmal sprechen würden, könnte man nämlich auf die Idee kommen, dass die bereits angekündigte Wirtschafts-Identifikationsnummer des Bundeszentralamtes für Steuern ausreichen könnte. Das wäre sinnvoll, das wäre effizient, und das wäre ein wirklicher Beitrag zur Entbürokratisierung, meine Damen und Herren.
Das Basisdatenregister ist der nächste unausgegorene Vorschlag, den Sie uns hier präsentieren. Anstatt ein ordentliches Gesetz in den Bundestag einzubringen, legen Sie hier reines Stückwerk vor, und das dazu noch ziemlich inhaltsleer.
Jeder wichtige Sachverhalt soll per Rechtsverordnung geregelt werden. Wieso wollen Sie sich denn dem Parlament entziehen? Die Fragestellungen – Priorisierung der Registerdaten, die Datensicherheit, der Datenschutz oder eine kostenlose Abrufung der Daten aus dem Register für Unternehmen – sind völlig unklar. Wie lösen Sie den Abgleich gleichartiger Datensätze eines Unternehmens aus zwei Registern? Wie wird die Datenschutz-Grundverordnung bei der Zusammenführung der Daten aus 120 Registern berücksichtigt? Das, lieber Minister Altmaier, gehört ins Gesetz und nicht in eine Rechtsverordnung.
Sie sollten sich vorher Lösungen dazu überlegen und nicht die Probleme in die Verwaltung abschieben.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wirtschaftspolitischer Offenbarungseid. Er steht in einer Reihe mittelstandsfeindlicher Maßnahmen dieser Bundesregierung in dieser ganzen Legislatur. Gerade für den Mittelstand bedeutet dieses Gesetz Unsicherheit statt Erleichterung sowie Bürokratieaufbau statt Transparenz. Das viel beschworene Once-only-Prinzip wird so zur Farce.
Die AfD-Bundestagsfraktion ist grundsätzlich für ein zentrales Unternehmensdatenregister; denn es kann tatsächlich einen großen Beitrag zur Entbürokratisierung gerade auch für den Mittelstand leisten. So, meine Damen und Herren, geht es allerdings nicht. Wenn Sie wirklich was für den Mittelstand tun wollen, dann nehmen Sie unseren Antrag und arbeiten unsere Vorschläge ein; dann wäre allen geholfen. So ist der Gesetzentwurf leider nicht zustimmungsfähig.
Vielen Dank.
Die Kolleginnen und Kollegen Sabine Poschmann, SPD-Fraktion, Manfred Todtenhausen, FDP-Fraktion, Alexander Ulrich, Fraktion Die Linke, Dieter Janecek, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Hansjörg Durz, CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll1 Anlage 19 gegeben.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir nähern uns der Abstimmung über die einzelnen Tagesordnungspunkte.