Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich teile die Auffassung, mit diesem Gesetz gewinnt die Demokratie; denn heute tun wir etwas gegen Korruption und für mehr Transparenz. Dass die FDP nicht dabei ist, bedaure ich ein wenig. Der eine Teil Ihrer Begründung ist mir zu dünn, die finde ich nicht überzeugend. Den anderen Teil zu § 108 teilen wir ausdrücklich; da hätte mehr getan werden müssen.
Von der Truppe der Transparenzverweigerer, der AfD, hatte ich, ehrlich gesagt, hier gar nichts anderes erwartet. Sie kassieren lieber illegale Parteispenden.
Ich hätte mir von Herrn Seitz einen solch engagierten Beitrag durchaus auch in der Ausschussberatung vorstellen können. Insofern ist es schon einigermaßen dreist, im Ausschuss mehr oder weniger ruhig und flockig irgendwas zu sagen und sich dann hier zu dem großen Revolutionär gegen Korruption aufzuschwingen. Ich sage nur: AfD – Ausfall für Demokratie.
Meine Damen und Herren, gegen Korruption helfen verschärfte Verhaltensregeln für Abgeordnete. Wir sagen jetzt Nein zu bezahlter Lobbytätigkeit von Abgeordneten. Wir sagen mit diesem Gesetz Nein zum Missbrauch des Mandats zu geschäftlichen Zwecken, und wir sagen auch Nein zu Geldspenden an Abgeordnete. Das alles war längst überfällig, aber es wird nun auch transparenter. Dazu zwei Beispiele – es ist schon erwähnt worden –: Jetzt müssen Nebeneinkünfte tatsächlich auf Euro und Cent veröffentlicht werden, statt wie bisher grob gerastert. Und zweitens. Es kommt die Branchenangabe zum Vertragspartner bei beruflichen Verschwiegenheitspflichten dazu. Gemeint sind unter anderem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Vorgeschlagen hatten wir auch einen öffentlichen Transparenzbericht des Bundestagspräsidenten zur Anwendung der Verhaltensregeln. Das fand in der Anhörung auch Unterstützung der Expertinnen und Experten, und deshalb begrüße ich sehr, dass schließlich Union, SPD, Bündnisgrüne, also kurz gesagt wir alle übereingekommen sind, diesen Vorschlag aufzunehmen und nunmehr mitzutragen.
Dennoch – es ist gerade gesagt worden – war in dieser Konstellation nicht alles möglich. Da müssen wir nacharbeiten. Das stimmt wohl. Eines wurde schon benannt: die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung und die Beschreibung dieses Tatbestandes. Das Zweite ist die unabhängige Kontrolle der Verhaltensregeln, und schließlich wäre bei der Parteienfinanzierung deutlich mehr wünschenswert gewesen. Schließlich gehören auch Unternehmensparteispenden verboten.
Deshalb kommt mir vor dem Hintergrund der vielen Unternehmensparteispenden die Begründung der FDP ein wenig hölzern daher. Aber okay, zurück zum Positiven.
Mehrere Wahlperioden bedurfte es tatsächlich, bis weitere Forderungen, auch meiner Fraktion, endlich hier in diesem Gesetz aufgenommen worden sind. Über viele Jahre hat es in diesem Haus niemanden gejuckt, wenn Deutschland immer wieder von der Antikorruptionsstaatengruppe GRECO abgemahnt wurde.
Nun waren es ausgerechnet die schon zitierten Skandale aus der CDU/CSU, die der Union keinen Spielraum mehr ließen. Ich will darüber nicht lange philosophieren. Das Ergebnis zählt. Jetzt sind wir an dieser Stelle deutlich weitergekommen.
Für uns ist es auch wichtig, dass heute endlich das Lobbytätigkeitsverbot beschlossen wird. Auch das ist gut.
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz tatsächlich ein Stück deutsche Parlamentsgeschichte schreiben. Möge das Signal daraus eindeutig sein: Erstens. Korrupte Abgeordnete haben hier nichts zu suchen. Und zweitens. Darauf sollten sich die Menschen in diesem Land verlassen können.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.