Guten Morgen, Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Ich will Sie gleich enttäuschen: Das wird voraussichtlich nicht meine letzte Rede sein.
Am Beispiel des Wohnraummietrechts kann man sehen, was uns in der nächsten Legislatur bevorsteht, wenn das, was sich hier schon seit Längerem andeutet, Wirklichkeit wird, nämlich dass die CDU mit den grün angestrichenen Kommunisten eine Koalitionsregierung bildet.
Wie soll das gehen? Wie soll man da zu einem Kompromiss kommen? Wie wollen Sie von der Union das schaffen, wenn – das wurde im Ausschuss deutlich – die Grünen bei der Gestaltung des Mietrechts die Denke von Frau Bayram aus Berlin-Friedrichshain, möglichst noch die Denke der Wähler von Frau Bayram – das sind die Hausbesetzer aus der Rigaer Straße –, den Reformbestrebungen zugrunde legen?
Da kann doch nur ein Chaos herauskommen.
Da werden viele Konservative ein weiteres Mal sagen müssen: Wer hat uns verraten? – Christdemokraten.
Die Grünen und die Linken haben über die gesamte Legislatur hinweg immer wieder mit handwerklich schlechten, populistischen Anträgen versucht, den Leuten da draußen weiszumachen, sie würden sich für die Mieter einsetzen, sie würden, wenn sie an der Regierung wären, bezahlbaren Wohnraum schaffen. Hier in Berlin, also da, wo diese Leute tatsächlich – leider – etwas zu sagen haben,
hat man gesehen, was dabei herauskommt, nämlich gar nichts. „Mietpreisbremse“, „Mietendeckel“, das sind nur populistische Schlagworte, die nicht halten, was sie versprechen. Ein erweiterter Kündigungsschutz usw. führt zum Gegenteil dessen, was man erreichen will; das sind Irrwege.
Wenn wir uns nun den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts ansehen, fällt auf, dass auch hier zunächst die linke Denke Eingang gefunden hatte. Der Mietpreisspiegel soll Auskunft über die aktuellen Mietpreise liefern. Ob diese nun als günstig oder teuer anzusehen sind, spielt dabei keine Rolle. Wie soll dieses Ziel aber erreicht werden, wenn man die Geltungsdauer des Mietspiegels von zwei auf drei Jahre heraufsetzt und dadurch die Entkopplung von der tatsächlichen Marktlage erhöht?
Zum Glück wurde die ursprünglich geplante Erhöhung auf drei Jahre durch den Änderungsantrag wieder zurückgenommen. So weit, so gut. Aber trotzdem ist diese gesetzliche Lösung nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen den nun kommenden enormen bürokratischen Aufwand und die Belastung der Mietvertragsparteien mit weiteren bußgeldbewehrten Auskunftspflichten zu den Mietverhältnissen ab. Durch das Drangsalieren der Mieter und Vermieter wird die Situation auf dem Mietmarkt nicht verbessert.
Das, was verbessert werden kann, haben wir in unserem eigenen Gesetzentwurf zusammengefasst. Wir sagen: Mieter sollen das Recht erhalten, auch ordentliche Kündigungen abzuwenden, wenn sie vor dem Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs ihren Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachkommen.
Eine derartige Regelung einer Schonfristzahlung existiert momentan nur für Fälle von außerordentlichen Kündigungen. Wenn ich durch eine nachträgliche Zahlung eine außerordentliche Kündigung abwenden kann, dann muss dieses Argumentum a fortiori, also erst recht, für die ordentliche Kündigung gelten. Wer zurück in die Redlichkeit gefunden hat und seine ausstehenden Mieten bezahlt hat, soll eine Chance bekommen, seine Wohnung zu behalten.
Anders sieht es hingegen bei denen aus, die von vornherein keine redlichen Absichten haben, nämlich bei den sogenannten Mietnomaden. Bei denen muss durchgegriffen werden, weil diese Typen schwere Schäden, insbesondere bei Privatvermietern, anrichten. Sie schaden auch den redlichen Mietern, da diesen durch Mietnomaden Wohnraum entzogen wird. Dementsprechend sieht unser Entwurf mehrere Änderungen von zivilprozessualen Vorschriften vor.
Im Ergebnis kann man sagen: Nur unser Gesetzentwurf ist zustimmungsfähig, alles andere ist abzulehnen.
Vielen Dank.