Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen.
Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen. Über viele Jahre wurde ja gesagt: So muss man es machen. – Die Förderung von Bautätigkeit, wie sie in Hamburg geglückt ist, war für viele andere Städte beispielhaft, und es schien auch tatsächlich den gewünschten Erfolg zu zeigen; denn die Mieten in Hamburg stiegen weniger schnell als in vergleichbaren Städten. Aber dieser Effekt, der hat sich jetzt aufgebraucht. Jetzt steigen die Mieten schneller als in anderen Städten, und deswegen sehen wir, dass mehr Bauen alleine nicht reicht.
Warum reicht das nicht? Was passiert in solchen Situationen? Solche Situationen nutzen einzelne Unternehmen aus, um Übergewinne zu erzielen. Sie erzielen Übergewinne auf Kosten der Schwächsten, auf Kosten von Studierenden, die endlich ihr eigenständiges Leben beginnen wollen, auf Kosten von Familien, die endlich mit der wachsenden Familie aus der viel zu kleinen Wohnung raus wollen. Deswegen sind gerade diese Gruppen Tricks ausgesetzt, mit denen man ihnen das Geld aus der Tasche ziehen will, indem man ihnen absolut überteuerte Wohnungen zur Vermietung anbietet. Da haben wir die möblierten Wohnungen, wir haben die Atelierwohnungen – Überraschung, da gilt dann das Gewerbemietrecht –, oder wir haben befristete Verträge – alles Umgehungen des normalerweise geltenden Mietrechts.
Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt. Es darf doch nicht Voraussetzung sein, dass man erst mal BWL studieren muss, bevor man die Regelungen anwenden kann.
Und da will ich Ihnen Negativbeispiele aus den Regelungsvorschlägen nennen:
Bei der möblierten Wohnung soll es so sein, dass monatlich höchstens 1 Prozent des geschätzten Zeitwerts der Einrichtungsgegenstände zugrunde gelegt werden darf. Muss erst ein teurer Gutachter beauftragt werden, bevor Mieterrechte durchgesetzt werden können? Das kann es nicht sein.
Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe.
Wir brauchen einfach klare Regelungen, die auch praktisch durchsetzbar sind.
Zu möblierten Wohnungen haben wir hervorragende Vorschläge des Deutschen Juristentages vorliegen, zum Beispiel den Vorschlag, dass man die Möglichkeit haben soll, die Möblierung isoliert zu kündigen, sodass es nur noch auf die unmöblierte Wohnung ankommt. Ich finde, das ist durchaus bedenkenswert.
Vor allem brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen gegen den üblichen Vermieterjoker: die Eigenbedarfskündigung. Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer.
Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir schlagen hier ganz klare Regelungen vor, und zwar soll bei einem durch ein Gericht festgestellten Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarf von fünf Jahren gelten.
Und wir müssen endlich den Eigenbedarf auf den Kreis beschränken, für den diese Regelung wirklich gedacht ist, also auf die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst oder ihre nahen Angehörigen, und zwar für eine dauerhafte wirkliche Wohnnutzung. Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann.
Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein.