Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Zivilgesetze müssen in einer freien Wirtschaft in erster Linie die Beziehungen zwischen unabhängigen Rechtsträgern regeln. Dazu gehört das Zurverfügungstellen von Vertragssicherheit inklusive durchaus eines gewissen Spielraums, was als gerecht oder sinnvoll erachtet werden kann.
Abzulehnen ist aber der Ansatz, das Verhalten der Marktteilnehmer invasiv bereits bei dieser Bereitstellung grundlegender Vertragsbeziehungen lenken zu wollen. Ich spare mir hier jetzt mal Ausführungen, welche Arten von Systemen diesem Erziehungsreflex normalerweise bei keiner Gelegenheit zu widerstehen vermögen. Das Gesagte betrifft vor allem die hier eingereichten Entschließungsanträge, zu denen ich nachher komme.
Vorliegend werden grundlegend zwei Richtlinien der EU umgesetzt, was im Bereich des Wirtschaftsrechts meiner Meinung nach durchaus vertretbar ist, auch wenn in einer ehrlichen und gleichberechtigten neuen EWG der Befehlston nicht vorhanden gewesen wäre. Daher: Dexit jetzt, bevor wir noch weiter in die falsche Richtung laufen!
Man muss aber sagen: Auch den EU-Technokraten ist inzwischen immerhin aufgefallen, dass ganz oder teilweise digitale Produkte und Angebote eine rechtliche Überholung dringend notwendig haben. Immer mehr unseres Konsumverhaltens spielt sich eben rein digital ab. Apps für jeden Anlass, Käufe von Software, Hörbüchern oder Spielen: All das wirft nun mal Probleme auf – nicht nur in Bezug auf meine Rechte als Erwerber von Eigentum, sondern auch in Bezug auf das, was ich überhaupt an Eigentum erworben habe. Die Anhörung im Mai zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie ergab zumindest eine breite Zustimmung.
Kleine Begriffsanpassungen sind konsequent, und natürlich ist der nun erreichte Status für den Verbraucher auch vorteilhafter als vorher. Das ist aber kein Kunststück; denn vorher machten Anbieter von digitalen Produkten, die ja ohne Weiteres je nach Wunsch vermehrbar sind, ordentlich Kasse, während der Käufer bei Kompatibilitätsproblemen – Ablauf der Updates usw. – erstens faktisch vor die Wand lief und zweitens wegen der geringen Stückpreise auch schnell das Handtuch geworfen hat. Zahlte der Verbraucher nur mit seinen Daten, so stufte er das Produkt bekanntlich sogar gleich als komplett kostenlos für sich ein, was ja falsch ist.
Der Anbieter von digitalen Inhalten muss jetzt nicht nur seine Apps und Programme besser pflegen, er muss auch seine Werbeabteilung an die Kandare nehmen; denn auch im digitalen Markt dürfen Inhalt und Werbeaussagen nicht dem Wildweststandard ausgesetzt bleiben.
Die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie für digitale Elemente ist hingegen zweischneidig. Immerhin wird nun auch dort konsequent der Begriff „Ware“ im Gesetz geführt. Der Fokus auf den maßgebenden Zeitpunkt macht nunmehr Sinn, wenn es um Funktionen und Updates der digitalen Elemente geht. Die Dauer der Beweislastumkehr von einem Jahr bleibt hingegen weiterhin kritisch. Als problematisch wurde dies immerhin für den Bereich „lebende Tiere“ gesehen; dort wurde der Zeitraum entsprechend reduziert. Bei dauerhaften digitalen Elementen werden hingegen weiterhin sogar zwei Jahre für zulässig erachtet, und bei längerer Bereitstellungszeit gilt die Beweislastumkehr potenziell unbegrenzt.
Komplett abzulehnen sind natürlich die eingangs genannten Ansätze von Links und Grün. Die Zwangseinführung einer Mindestlebensdauer für Produkte aus reinem paternalistischem Dirigismus ist dem Zivilrecht bei uns einfach fremd. Hier soll sich wieder als weiser Diktator des großen Ganzen aufgespielt werden. Regress so mir nichts, dir nichts beim Hersteller ohne Rücksicht auf die Wirtschaftskette: Das ist Verbraucherschutz auf dem Niveau eines aufgebrachten WG-Küchentischs.
– Schreien Sie nicht so! Haben Sie was getrunken? So hört es sich wirklich an.
– So hört es sich wirklich an. – Diesen WG-Küchentisch als Maßstab nehmen: Das kann man machen. Dann gibt es halt irgendwann keinen freien Markt für Produkte mehr, und der Verbraucher wird zum Zuteilungsempfänger von staatlich geschaffenen Standardprodukten.
Nie und nimmer! Das lehnen wir definitiv ab.
Gute Nacht!
Damit ist die Aussprache geschlossen.