Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anträge der AfD sind mal wieder typisch für diese Fraktion. Es paaren sich gefährliches Halbwissen, bewusste Verdrehungen und auch Verhetzungen. Ich beziehe und konzentriere mich auf den Antrag zur Gemeinnützigkeit und möchte eines vorausschicken: Ich bin froh, dass die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes weiterhin gemeinnützig ist.
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Erinnerungsarbeit, aber auch ein wichtiger Bestandteil im Einsatz für Demokratie und im Kampf gegen rechte Hetze, die auch in diesem Haus, hier auf der rechten Seite, verbreitet wird.
Vor allem ist Ihr Antrag von der AfD ein Angriff auf die Zivilgesellschaft,
eine Attacke auf diejenigen, die nicht in Ihr reaktionäres Weltbild passen, letztlich ein Angriff auf unsere plurale, liberale Demokratie; denn die braucht neben demokratischen Parteien auch eine starke Zivilgesellschaft. Wir wollen diese starke Zivilgesellschaft!
Anlass für Ihren Antrag ist das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Organisation Attac vom 10. Januar 2019, in dem festgehalten wurde, dass gemeinnützige Körperschaften über den Zweck der Volksbildung kein allgemeinpolitisches Mandat haben. Attac wurde dementsprechend die Gemeinnützigkeit entzogen; das ist bis heute so. Übrigens, wir halten das Urteil insofern für wichtig, da klargestellt wird, dass es, was das allgemeinpolitische Mandat betrifft, eine klare Trennung zwischen Parteien, ihrem Verfassungsauftrag und gemeinnützigen Organisationen gibt. Ihre Behauptung, das Bundesfinanzministerium habe über einen sogenannten Nichtanwendungserlass eine Nichtanwendung dieses Urteils auf vergleichbare Organisationen beschlossen, wird allein durch die Tatsache widerlegt, dass der Organisation Campact im Oktober 2019 aus dem gleichen Grund wie Attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Das will ich jetzt nicht politisch bewerten; aber das ist geschehen.
Was Sie zudem mit Ihrem Antrag verschweigen, ist, dass der Fall Attac und der Fall Campact sehr speziell sind. Es sind zwei Sonderfälle mit der Konstruktion: Förderung der Volksbildung und kein allgemeinpolitisches Mandat. Die große, überwiegende Mehrheit der gemeinnützigen Organisationen sind davon überhaupt nicht betroffen. Sie suggerieren aber genau das Gegenteil. Das machen Sie auch bewusst, allein schon mit dem Titel „Keine Gemeinnützigkeit für politische Agitation“. Sie meinen damit all die gemeinnützigen Organisationen, die Ihnen missfallen. Sie wollen die Zivilgesellschaft verunsichern, damit sie sich nicht einmischt, obwohl sie das darf. Das verurteilen wir aufs Schärfste, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Denn der Bundesfinanzhof hat ganz klar festgestellt: Zur Verfolgung und Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke ist die Einflussnahme auf die politische Willensbildung selbstverständlich erlaubt – das lassen Sie bewusst in Ihrer Rede weg – und sogar auch notwendig. Um zu verdeutlichen, was das heißt: Die Arbeiterwohlfahrt ist eine gemeinnützige Körperschaft, ein Wohlfahrtsverband, und mischt sich natürlich in sozial- und gesellschaftspolitische Fachdiskussionen ein, zum Beispiel mit der Forderung zur steuerlichen Umverteilung bei Vermögens- und Einkommensungleichheit. Sehr gut finde ich das.
Die Caritas tut das auch, zum Beispiel 2019 mit der großen Kampagne „Sozial braucht digital“, und stellt sozialpolitische Forderungen auf.
Das alles ist Teil einer pluralen, offenen Demokratie und Gesellschaft. Sie aber nennen dieses Engagement parteipolitisch geprägte Agitation.
Das diskreditiert die Arbeit von Hunderttausenden Ehrenamtlichen, die sich für unsere Gesellschaft engagieren, und das ist unerhört, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Eines sei Ihnen auch noch gesagt – das müssen wir klarstellen, und ich sage es hier deutlich –: Auch Fußballvereine zum Beispiel, die großartige Integrationsarbeit leisten, dürfen sich zu einer Demo gegen Rassismus äußern, respektive dürfen dazu aufrufen, sie dürfen auch zu einer Demo gegen die Diskriminierung Homosexueller aufrufen. Das verhindert weder die UEFA noch die AfD, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Leider, Herr von Stetten, haben Sie eines nicht ganz richtig gesagt: Wir haben im Gemeinnützigkeitsrecht einiges auf den Weg gebracht. Wir wollten noch mehr. Wir wollten auch klarstellen, dass es unschädlich ist, dass sich genau solche Organisationen auch politisch einmischen und ihre Meinung sagen; das zu regeln, haben Sie leider im Jahressteuergesetz verhindert. Mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz werden wir das in der nächsten Legislaturperiode nachholen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dieser Antrag der AfD ist aber nicht der erste, Herr von Stetten, mit dem versucht wird, unliebsame Organisationen mit der Androhung einzuschüchtern, ihnen die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Liebe Frau Ihnen, wenn ich zum Beispiel den Antrag der FDP zur Tierschutzorganisation PETA sehe, muss ich Sie leider fragen: Was ist da eigentlich aus der alten Bürgerrechtspartei FDP geworden?
Und da ist die CDU, die einen Parteitagsbeschluss fasst, worin sie beschließt, einer Umweltorganisation die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wenn Sie im Ausschuss bei der Anhörung dabei gewesen wären, hätten Sie gehört: Diese bewegt sich genau innerhalb ihres Zwecks und ist natürlich zu Recht gemeinnützig – auch wenn es Ihnen nicht passt.
Und auch Herr Merz versteht wohl das Gemeinnützigkeitsrecht eher als Strafrecht. Gut ist: Es gibt die Gewaltenteilung, und über die Gemeinnützigkeit entscheidet nicht Herr Merz, nicht die CDU/CSU und zum Glück auch nicht die AfD.
Wenig überraschend hingegen ist, dass AfD, FDP und auch CDU/CSU mit manchen gemeinnützigen Organisationen und Lobbyorganisationen kein Problem haben, zum Beispiel „Stiftung Familienunternehmen“, die mit aggressiven Kampagnen die Interessen der Vermögenden vertreten.
Das scheint politisch opportun zu sein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen ganz klar: Eine liberale Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft, die sich einmischt, auch wenn es einmal nicht passt. Auch uns passen manche Dinge nicht, die uns vorgeworfen werden.
Das müssen wir aushalten. Wir werden mit Olaf Scholz deshalb das Gemeinnützigkeitsrecht auch in der nächsten Legislaturperiode in dem Sinne stärken, dass wir die Zivilgesellschaft stärken.
Und wenn Sie von der AfD nach Finanzskandalen suchen – Sie finden Sie in Ihrem Laden:
verdeckte Geldflüsse der Milliardäre Flick, Kohle aus der Schweiz,
illegale Parteispenden an Frau Weidel; gegen Herrn Meuthen soll der Staatsanwalt wegen verdeckter Wahlkampfhilfe ermitteln. Räumen Sie doch Ihren Saustall auf, bevor Sie hier die Zivilgesellschaft angreifen, die einen wichtigen Beitrag leistet für eine funktionierende Demokratie! Wir lehnen diesen Antrag, Herr von Stetten, nicht leider, sondern mit voller Überzeugung ab.