Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ja spannend, zu beobachten, dass Herr Kollege De Masi mehr über Dinge gesprochen hat, die gar nicht im Antrag stehen;
denn dieser Antrag kommt ja sehr schmal, sehr unkonkret daher. Er hat über viele Steuervermeidungsbemühungen der Staaten gesprochen,
– Herr De Masi, darum wollte ich ja, dass auch Sie was lernen –, die wir übrigens alle angegangen sind. Wenn Sie beobachtet hätten, dass wir den BEPS-Prozess umsetzen, dass wir ein Attac-Umsetzungsgesetz haben, dass wir ein Steueroasen-Abwehrgesetz – das Sie auch erwähnt haben – haben, dann hätten Sie feststellen können, dass diese Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen in dieser 19. Legislaturperiode einiges erreicht hat. Darauf sind wir wirklich stolz, und das können wir auch gemeinsam sein, meine Damen und Herren.
In diesem sehr unkonkreten Antrag wird zunächst die These aufgestellt, die nur zum Teil richtig ist, dass die Wirtschaft selbstverständlich von der Pandemie stark betroffen ist. Aber wir müssen meines Erachtens da ein bisschen genauer hingucken; denn das Gute ist ja, dass die Wirtschaft überraschenderweise recht robust aus dieser Krise herausgekommen ist. Das ist natürlich branchenspezifisch unterschiedlich: das verarbeitende Gewerbe besser als das Dienstleistungsgewerbe. Aber es ist doch schon erfreulich, zu sehen, dass wir nach einem Minus von 4,8 Prozent bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt im Jahre 2020 Erwartungen haben, in diesem Jahr 3,5 bis 4 Prozent Wachstum zu haben oder in 2022 wahrscheinlich sogar über 4,5 Prozent Wachstum. Es ist ein Erfolg unserer Politik in dieser Pandemie, indem wir die Wirtschaft mit erheblichen Wirtschaftshilfen unterstützt haben. Das können wir uns auch gutschreiben, und das sollten wir auch laut nach draußen sagen, meine Damen und Herren.
Das alles haben wir auch steuerlich flankiert. Von daher ist es natürlich spannend, wenn Die Linke jetzt noch einmal in die steuerliche Mottenkiste greift und die Übergewinnsteuer herausholt. Herr De Masi hat auch darauf hingewiesen, dass es sie in den USA einmal gegeben hat. – Ja, stimmt, im Ersten und Zweiten Weltkrieg gab es sie mal. In Deutschland gab es sogar 1973 die Überlegung, sie im Rahmen der Ölpreiskrise einzuführen. Das ist aber immer aus guten Gründen verworfen worden. Sie haben in Ihrem Antrag selber erkannt, weil Sie zweistufig argumentieren, dass diese Übergewinnsteuer natürlich nur diejenigen trifft, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Die Gewinne, die in Deutschland nicht besteuert werden, erreichen Sie mit dieser Übergewinnsteuer nicht. Darum kommen Sie ja dann mit der Digitalsteuer. Also den Amazon-Fall, den wir auch genau im Auge haben, den Sie angesprochen haben, erreichen Sie mit der Übergewinnsteuer gar nicht.
Von daher ist das ein bisschen eine Mogelpackung, was Sie hier vorgetragen haben.
Was ist denn eigentlich der Übergewinn? Wie wollen Sie den definieren? Haben Sie die Antwort darauf schon gefunden? Sie müssten dann ja auch argumentieren, auf welche Sollgröße das ein Mehrgewinn ist. Ist das eine Durchschnittsgröße? Ist das der Gewinn der letzten Jahre des Unternehmens? Ist es eine Gewinnmarge aus der Branche, die überschritten wird? Wie weise ich nach, dass dieser Gewinn dann tatsächlich coronabedingt ist? Alles Fragen, die Sie völlig unbeantwortet lassen, die übrigens immer dazu geführt haben, dass diese Steuer nicht eingeführt wurde. Das sollten wir auch so lassen, meine Damen und Herren.
Wie gesagt: Diese Steuer würde nur die treffen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Wir arbeiten natürlich daran, dass auch die großen Digitalkonzerne ihrer Steuerpflicht in Deutschland gerecht werden. Darum setzen wir das BEPS-Projekt auch um.
Nun fordern Sie einmal wieder die Einführung einer nationalen Digitalsteuer, vergessen aber, dass wir im europäischen Kontext derzeit an einer EU-Digitalsteuer arbeiten, wo 3 Prozent erhoben werden sollen auf die Einnahmen aus Onlinewerbung, Verkauf von Nutzerdaten oder die Bereitstellung von Onlinemarktplätzen. Das wissen Sie. Das wird diskutiert und ist jetzt genau aufgrund des Prozesses, den Sie dann auch geschildert haben, bis zum Sommer erst mal zurückgestellt worden.
Auch diese Digitalsteuer hat natürlich ein grundsätzliches Problem: Sie ist ertragsunabhängig. Unternehmen, die keine Gewinne machen, werden also auch diese Steuer zahlen müssen. Sie wirkt wie eine Substanzsteuer, und so etwas lehnen wir eigentlich grundsätzlich ab.
Dann haben Sie das Problem, dass Sie gar nicht wissen, wie Sie ein Digitalunternehmen definieren wollen. Dazu lässt sich Ihr Antrag auch nicht aus. Und wenn Sie sich mit dem BEPS-Prozess mal ausführlicher beschäftigen würden, dann wüssten Sie, dass es den Aktionspunkt 1 gab, wo die OECD mal versucht hat, ein Digitalunternehmen zu definieren, was nicht gelungen ist.
– Natürlich. Unter Punkt 2 Ihres Antrags steht, Sie wollen die Einnahmen von Digitalunternehmen besteuern.
Und dann ist die Frage, ob diese Digitalsteuer, wenn man sie denn trotz aller Bedenken einführen würde, überhaupt zielführend wäre. Wir haben schon immer gesagt: Diese Digitalsteuer wird letztendlich nicht von den Unternehmen getragen, sondern am Ende wieder von den Kunden. – Und das können wir jetzt auch sehen: In Frankreich wird seit 1. Mai dieses Jahres ein Zuschlag auf die Leistungen, die die Bemessungsgrundlage bilden, von 2 Prozent erhoben, in Österreich seit dem 1. November von 5 Prozent. Nicht das Unternehmen, das Sie treffen wollen, zahlt also die Steuerlast, sondern der Kunde. Diese Steuer ist also überhaupt nicht zielführend. Von daher gehört sie auch in die steuerliche Mottenkiste.