Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine faire Besteuerung von großen Digitalkonzernen mag ein berechtigtes Ziel sein, aber der Antrag der Grünen ersetzt keine tragfähige Lösung, sondern bleibt am Ende populistisch. Er verspricht Steuergerechtigkeit, liefert aber Rechtsrisiken, Standortnachteile und handelspolitische Sprengkraft – und das zur Unzeit. Für uns ist klar: Wir wollen keine neue Steuer, die am Ende den Mittelstand, den Verbraucher und den Standort belastet. Das würde unsere Wirtschaft weiter belasten und abwürgen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Lassen Sie mich zunächst zur rechtlichen Tragfähigkeit kommen. Eine Digitalsteuer klingt ja so einfach, ist aber rechtlich herausfordernd. Sie haben sich offenkundig den Katalog in Artikel 106 Grundgesetz nicht angeschaut. Er kennt keine Digitalsteuer; die müsste aber dort aufgeführt sein. Deswegen ist es eben nicht banal. Eine neue Steuer muss sich immer finanzverfassungsrechtlich sauber einordnen lassen und kann nicht einfach per Antrag eingeführt werden.
Ansonsten droht einer solchen Digitalsteuer – zu Ihrem großen Gefallen hier der Vergleich – das Schicksal der Kernbrennstoffsteuer: politisch womöglich gewollt, aber verfassungsrechtlich einfach nicht haltbar. Eine Onlinewerbe- oder Plattformsteuer ist kompetenzrechtlich ebenfalls hochangreifbar. Wer neue Belastungen fordert, muss zuerst einmal sagen können, ob er sie überhaupt erheben darf.
Schließlich und endlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht auch Europarecht dagegen. Hier ist es kein Selbstläufer. Die Digitalsteuer darf eben nicht mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie kollidieren, was sie aber in der Form, wie Sie es ausführen, würde. Sie muss mit dem Binnenmarkt, dem Wettbewerbsrecht und dem Diskriminierungsverbot vereinbar sein. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Konflikt, dass es national finanzverfassungsrechtlich vielleicht passend sein könnte, europarechtlich unproblematisch und zugleich politisch wirksam, ist eben nicht mit einem banalen Antrag beizulegen. Es ist ein hochkomplexes Thema, das auch hochkomplex abgearbeitet werden muss. Gute Steuerpolitik ist eben kein Schlagwort. Es beginnt immer mit Rechtssicherheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer glaubt, dass die wirtschaftliche Wirkung in erster Linie die Big Tech betreffen würde, der hat zu kurz gedacht. Die Plattformen können diese zusätzlichen Kosten weitergeben, und teilweise müssen sie es auch: an Werbekunden, an Händler, an Nutzer und Verbraucher. Betroffen wären unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die auf die digitale Werbung angewiesen sind, auf die Plattformzugänge, auf die Reichweite, auf die digitalen Vertriebskanäle und auf planbare Kosten. Deswegen ist eine Digitalsteuer am Ende häufig keine Konzernsteuer, sondern ein teurer Standortaufschlag, den sich unsere Bundesrepublik derzeit wahrlich nicht leisten kann.
Deutschland liegt bei der Digitalisierung und der digitalen Innovation ohnehin nicht vorne. Deswegen ist die Kernfrage: Verteuern wir digitale Geschäftsmodelle zusätzlich, oder schaffen wir bessere Rahmenbedingungen? Ich bin klar für Zweites. Wir wollen Innovationen ermöglichen. Wer Digitalisierung fordert, der darf digitale Wertschöpfung nicht reflexartig bestrafen.
Das ist kein industriepolitischer Aufbruch, sondern ein steuerpolitischer Rückschritt, was Sie hier fordern.
Besteuerungsrecht für den digitalen Raum ist ein internationales Problem. Sie wissen sicherlich, dass derzeit Verhandlungen laufen, insbesondere auf Ebene der OECD. Sie sind schwierig und müssen zu einem tragfähigen Ende geführt werden. Nationale Alleingänge dürfen diese Verhandlungen nicht erschweren.
Lassen Sie mich vielleicht auch noch mal kurz auf die Standortfrage zu sprechen kommen. Unsere derzeitige handelspolitische Lage ist weiß Gott nicht einfach. Die Beziehungen zu den USA sind bekannterweise derzeit ebenfalls nicht einfach; sie sind belastet. Digitalsteuern treffen, jedenfalls in der politischen Wahrnehmung, die amerikanischen Unternehmen; das haben Sie selber in großem Schwung ausgeführt. Die Vergangenheit hat gezeigt: Die USA reagieren auf solche Maßnahmen mit der Prüfung von empfindlichen Gegenmaßnahmen, die unsere Wirtschaft entsprechend treffen würden. Wer dieses heute fordert, muss morgen erklären, warum die deutschen Unternehmen im transatlantischen Geschäft die höheren Kosten tragen sollen.
Wir haben im Koalitionsvertrag sehr wohl vereinbart, dass wir uns über eine Abgabe – so wäre es nämlich möglich – durchaus Gedanken machen, aber zur richtigen Zeit und auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank.