Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind jetzt fast am Ende einer nunmehr zweistündigen und sehr intensiven Debatte. Es ist vieles gesagt worden; das muss ich alles nicht wiederholen. Ich will mich auf zwei Punkte konzentrieren.
Zwei Dinge haben mich echt geärgert. In der Diskussion hier ist so getan worden, als ob wir mit der Fortgeltung der epidemischen Lage automatisch Grundrechtseingriffe vornehmen würden. Da ist, Frau Rottmann, von einer Ausgangssperre gesprochen worden, die den Menschen wieder drohen würde.
Es ist von der FDP von systematischen, nicht berechtigten Grundrechtseingriffen gesprochen worden, die am Parlament vorbei vorgenommen werden würden.
Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren: All das ist falsch. Unser Antrag auf Fortgeltung der epidemischen Notlage ist kein Ermächtigungsgesetz. Es werden damit auch keine unmittelbaren Beschränkungen in Kraft gesetzt. Es sind ja noch nicht einmal Grundrechtseingriffe, die dadurch automatisch erfolgen. Das, was wir machen, ist, dass wir den Ländern die Möglichkeit geben, flexibel, zielgenau, aber eben auch konsequent auf die pandemische Lage zu reagieren.
Meine Damen und Herren, das muss man schon mal sehen: Wenn wir uns anschauen, wie sich Delta in den letzten Wochen entwickelt hat, dann sehen wir doch, dass Corona eben nicht vorbei ist. Wir sehen, dass sich die Lage vor Ort sehr, sehr schnell verändern kann.
Wenn ich höre: „Das muss jetzt alles der Gesetzgeber machen“, dann kann ich nur sagen: Wir sehen doch, wie schnell wir an der einen oder anderen Stelle reagieren müssen. Wir sehen, dass die Länder in der Vergangenheit damit sehr verantwortungsvoll umgegangen sind.
Es ist doch nicht so, dass es den Ländern oder auch uns irgendwie Spaß machen würde, solche massiven Grundrechtseingriffe vorzunehmen, sondern ganz im Gegenteil: Wir halten uns an das Verhältnismäßigkeitsgebot. Wir gucken uns sehr genau an: Wo ist es erforderlich, solche Eingriffe vorzunehmen, um das Leben, um die Gesundheit zu schützen?
Meine Damen und Herren, das ist unser oberstes Ziel: Wir wollen einen Lockdown verhindern. Deswegen brauchen wir diese Fortgeltung, damit wir vor Ort zielgenau handeln können, damit wir alle möglichst wieder in Freiheit und in Normalität leben können. Darum geht es hier heute Abend.
Der zweite Punkt, den ich noch hinzufügen möchte, der mich auch geärgert hat, weil hier von der AfD, aber auch von der FDP wieder so getan wurde, als ob wir hier eine Impfpflicht einführen würden: Das Gegenteil ist der Fall.
Über das von der AfD brauche ich gar nicht zu reden; das lohnt sich nicht. Aber bei der FDP hat es mich schon ein bisschen gewundert.
Wenn wir sagen, dass Tests ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr kostenlos für diejenigen angeboten werden, die keine medizinische Indikation haben, sich nicht impfen zu lassen, dann gilt das für diejenigen, die frei und selbstbestimmt gesagt haben: Ich möchte mich nicht impfen lassen. – Das soll jeder halten, wie er es möchte. Das ist Ausdruck von individueller Freiheit.
Aber Ausdruck von individueller Freiheit ist es auch, dass man dann die Konsequenzen seiner Entscheidung trägt. Ich finde es absolut richtig, dass nicht die Steuerzahler – alle miteinander – zahlen, wenn jemand sagt – aus welchen Gründen auch immer –: Ich möchte mich nicht impfen lassen. – Vielmehr ist das die Konsequenz einer freiheitlichen, einer selbstbestimmten Entscheidung. Deswegen ist es richtig, dass die Kostenlosigkeit von Tests im Oktober endet, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich ganz am Ende noch zwei Dinge sagen: Erstens. Stimmen Sie unserem Antrag zur Fortgeltung der epidemischen Lage zu. Das ist gut, das ist richtig. Wir brauchen das, um in den Ländern zielgenau handeln zu können.
Als Zweites möchte ich an alle draußen appellieren: Lassen Sie sich impfen. Das ist der Weg zur Normalität, das ist der Weg zur Freiheit, dazu, dass wir hier bald wieder auch ohne Masken sitzen können.
Vielen Dank.