Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich Ihnen, Frau Bundesministerin Barley, die besten Wünsche für die vor Ihnen liegende Amtszeit überbringen. Wir bieten Ihnen sehr gerne eine konstruktive, gute Zusammenarbeit an, und ich möchte die Gelegenheit auch wahrnehmen, Ihrem Amtsvorgänger, Heiko Maas, für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren zu danken.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzt Zeichen, insbesondere für einen starken Rechtsstaat und für eine starke Justiz. Wenn wir uns die Situation in unserem Land ansehen, dann müssen wir sagen: Ja, Deutschland ist ohne Zweifel eines der sichersten Länder der Welt,
aber wir sind zugleich ein Land, in dem viele Menschen Sorgen um ihre Sicherheit haben. Wir sind ein Land, in dem das Vertrauen vieler Menschen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ein Stück weit verloren gegangen ist.
Deshalb müssen wir diese Legislaturperiode nutzen, um die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats dort, wo es Defizite gibt, wiederherzustellen und verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Der Schutz des Rechtsstaats und die Arbeit für den Rechtsstaat sind kein Selbstzweck. Sie sind Voraussetzung für den Rechtsfrieden in unserem Land und Grundlage der Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Der Verzicht auf Selbstjustiz und die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols sind nur dann möglich, wenn die Justiz funktioniert. Ohne funktionierende Gerichte, ohne Staatsanwaltschaften und ohne Ermittlungsbehörden stünde der Rechtsstaat nur auf dem Papier. Deshalb werden wir die Justiz mit dem Pakt für den Rechtsstaat in der vor uns liegenden Legislaturperiode stärken und modernisieren.
Dieser Pakt sieht einen Dreiklang vor. Dieser Dreiklang besteht aus einem effizienteren Verfahrensrecht, aus einer besseren Personalausstattung und auch aus einer besseren Ausstattung der Justiz einschließlich ihrer Digitalisierung.
Zum Verfahrensrecht. Unsere Gerichte brauchen ein praxistauglicheres, effizienteres Prozessrecht.
Bei den Verwaltungsgerichten etwa besteht die Gefahr, dass sie mit der gestiegenen Zahl an Asylklagen lahmgelegt werden könnten, und das für viele Jahre. Effizientere Verfahren stärken die Rechtsdurchsetzung. Sie stärken damit den Rechtsstaat, die Rechtssicherheit und somit auch das Vertrauen der Menschen in das Funktionieren der Rechtspflege und der staatlichen Strukturen.
Zum besseren Verfahrensrecht gehört auch, dass wir im Bereich des Strafrechts Missbräuchen einen Riegel vorschieben. Wir wollen nicht, dass etwa Beweisanträge oder Befangenheitsanträge instrumentalisiert werden können, um die Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Deshalb werden wir an diesen und an vielen anderen Stellen Änderungen vornehmen.
Eine funktionierende Justiz setzt personelle Ressourcen voraus. Deshalb haben wir vorgesehen: Es gibt in dieser Legislaturperiode 2 000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte und das sie unterstützende Personal in den Staatsanwaltschaften und in den Gerichten.
Der Deutsche Richterbund hat darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2015/2016 mehr als 40 Menschen wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel. Wir brauchen die entsprechenden personellen Ressourcen. Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren schon gezeigt, dass sie hier in die richtige Richtung gehen. Wir erwarten aber, dass sich alle Bundesländer, die nach der föderalen Struktur hierfür die Zuständigkeit haben, entsprechend einbringen.
Wir werden auch an anderen Stellen das Verfahrensrecht verbessern. Das gilt etwa für die Einsatzmöglichkeiten von DNA-Analysen im Strafverfahren. Allerspätestens nach dem schrecklichen Mord an einer Freiburger Studentin und nach Appellen aus der Praxis ist klar geworden, dass wir hier tätig werden müssen. Künftig sollen äußere Merkmale wie etwa Augen-, Haar- und Hautfarbe und auch das Alter abgefragt werden dürfen.
Es geht auch um die Alltagssorgen der Menschen. Das betrifft etwa die Wohnungseinbruchskriminalität. Wir haben hier in der vergangenen Legislaturperiode viel auf den Weg gebracht. Wir sehen, dass die Zahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl in Deutschland erfreulicherweise wieder sinken. Wir werden die Mittel für das KfW-Programm, das wir aufgelegt haben, in dieser Legislaturperiode noch einmal aufstocken. Wir werden auch über weitere Instrumente der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls sprechen müssen.
Meine Damen und Herren, wir sind in den vergangenen Tagen mit schweren Vorwürfen gegen Facebook konfrontiert worden. Bei diesen Vorwürfen geht es um zweierlei: Es geht um schlimmen Missbrauch von Daten, es geht um den Missbrauch individueller Daten. Aber es geht noch um viel mehr. Es geht um die Frage, ob es hier zu Geschehnissen gekommen ist, die Sprengkraft für die Funktionsweise der freiheitlichen Demokratie entfalten können. Deshalb müssen wir uns diesem Fragenkreis in der neuen Legislaturperiode gleich zu Anfang mit großer Akribie widmen.
Wir wollen von Facebook wissen, ob Vorgänge, die dem Unternehmen in den USA vorgeworfen werden, auch in Deutschland aufgetreten sind. Wir wollen von Facebook wissen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Derartiges für die Zukunft zu unterbinden.