Nein. – Ich freue mich deshalb darüber, dass der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat den Weg in Ihren Koalitionsvertrag gefunden hat. 2 000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes schaffen zu wollen, klingt wirklich gut. In der Finanzierungsliste des Koalitionsvertrages findet sich dazu allerdings nichts.
Was das für die zuständigen Länder bedeutet, bleibt ebenfalls völlig offen.
Manchmal braucht es aber gar nicht viel Geld, um effizienter zu werden, so zum Beispiel bei den durch Asylprozesse überlasteten Verwaltungsgerichten. Durch die Schaffung einer Berufungsmöglichkeit im Hauptverfahren und einer Beschwerdemöglichkeit im einstweiligen Rechtsschutz könnte sich endlich eine obergerichtliche Rechtsprechung etablieren, die wegweisend wäre für viele erstinstanzliche Verwaltungsgerichte. Hier gilt: Mehr Rechtsbehelfe führen zu kürzerer Verfahrensdauer und mehr Rechtssicherheit.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir Grüne bereits eingebracht, was Sie natürlich nicht davon abhalten soll, sich der Sache anzunehmen.
Im Strafrecht kündigen Sie eine evidenzbasierte Gesetzgebung an. Das wäre wirklich einmal etwas Neues. Die letzten vier Jahre haben wir davon wenig gesehen. Machen Sie Schluss damit, dass jeweils nach einzelnen erschütternden Verbrechen die Gesetzgebungsmaschine angeworfen wird und Symbolgesetze ins Strafgesetzbuch geschrieben werden.
Stärken Sie stattdessen das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem Sie aufzeigen, dass unsere Gesetze durchaus geeignet sind, Straftaten zu erfassen und zu ahnden.
Im Koalitionsvertrag wird die Beschleunigung von Strafverfahren angesprochen. Angesichts dessen habe auch ich große Sorge, dass dies am Ende wieder einmal allein zulasten der Beschuldigtenrechte gehen wird. Als Justizministerin in der heutigen Zeit ist es unter anderem Ihre Aufgabe, den Menschen trotz aller Empörung zu verdeutlichen, was den funktionierenden Rechtsstaat ausmacht. Die Unschuldsvermutung und hohe rechtsstaatliche Verfahrensstandards dürfen dem populistischen Schrei nach Vergeltung nicht geopfert werden.
Stattdessen macht es durchaus Sinn, sich noch einmal die Reform der Opferschutz- und Opferentschädigungsregelungen vorzunehmen. Das stand ja schon 2013 im Koalitionsvertrag, und nichts ist passiert.
Zugegeben, die systematische Neuordnung der Opferentschädigung ist ein dickes Brett und wird seine Zeit brauchen. Die von uns Grünen vorgeschlagene Streichung der Ausnahme im Opferentschädigungsgesetz für Straftaten, die mittels eines Kraftfahrzeuges begangen werden, wäre schon einmal ein Anfang und ein Signal an die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Breitscheidplatz.
Der Opferschutz ist aber nicht der einzige Wiedergänger im Koalitionsvertrag. Die Unternehmenssanktionen wollten Sie auch schon vor vier Jahren angehen.
Wir haben als Grüne – hört! hört! – in der Zwischenzeit umfangreiche Vorschläge zur Reform des § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, OWiG, erarbeitet und vorgelegt. Auf diese Vorschläge können Sie aufbauen. Dass hier dringend etwas passieren muss, hat uns ja die Automobilindustrie deutlich vor Augen geführt.
Trotzdem fehlt in Ihrem Koalitionsvertrag wieder einmal der Whistleblower-Schutz. Wenn Sie Straftaten aus Unternehmen heraus effektiv verfolgen wollen, müssen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch sonstigen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern endlich gesetzlichen Schutz gewähren. Beim kollektiven Rechtsschutz haben Sie sich ja jetzt eine zeitliche Frist bis November gesetzt. Das ist auch dringend notwendig, damit die geprellten Dieselfahrer ihre sonst verjährenden Ansprüche gegenüber der Autoindustrie noch besser durchsetzen können. Unser Gesetzentwurf zur Gruppenklage hat gegenüber der Musterfeststellungsklage erhebliche Vorteile. Da dürfen Sie gerne von uns abschreiben; wir sind da gar nicht kleinlich.
Über die sonstigen Ankündigungen im Verbraucherschutz sind wir erst einmal erfreut, und wir harren gespannt der Umsetzung: von der Ausweitung der BaFin-Aufsicht auf alle Finanzanlagenvermittler über mehr Transparenz bei Algorithmen und Vergleichsportalen bis hin zur Institutionalisierung der Marktwächter. Auch die geplanten Maßnahmen gegen Strom-, Wasser- und Gassperren begrüßen wir ausdrücklich.
Ihre Mietpreisbremse der letzten Legislatur ist ein Rohrkrepierer gewesen. Die Mieten sind einfach weiter gestiegen. Wir Grüne wollen eine echte Stärkung der Rechte der Mieterinnen und Mieter, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht.
Traurig ist, ehrlich gesagt, die Wirkung all der schönen Expertenkommissionen gewesen. Der von Ihrem Vorgänger eingesetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht hat konkrete Empfehlungen an den Gesetzgeber gemacht, die aus unserer Sicht eine gute Grundlage wären. Statt aber den Handlungsbedarf zu sehen und die Empfehlungen jetzt umzusetzen, soll der Reformbedarf erneut geprüft werden. Wie lange wollen Sie denn noch prüfen?
Das Gutachten zur Reform von Qualitätssicherung und Vergütung im Betreuungsrecht liegt inzwischen vor. Es muss in Zusammenarbeit mit den Ländern umgesetzt werden. Aufgrund der Zunahme der Zahl von rechtlichen Betreuungen dürfen wir nicht zulassen, dass ausgerechnet die Vereine, die die ehrenamtlichen Betreuungen unterstützen, aus finanziellen Gründen aufgeben.
Die Reformvorschläge für die Tötungsdelikte sind völlig in der Versenkung verschwunden, obwohl es an der Zeit gewesen wäre, den täterbezogenen Mordtatbestand endlich ins moderne Strafrechtszeitalter zu überführen.
Eines kann ich Ihnen zum Schluss auch nicht ersparen: Lassen Sie uns endlich den unsäglichen und verfassungswidrigen § 219a StGB abschaffen!
Sehr geehrte Frau Ministerin, nachdem Ihre Fraktion am Mittwoch im Rechtsausschuss den zuvor vereinbarten Anhörungstermin, 16. April, hat platzen lassen,
kann ich nur eindringlich davor warnen, bei der weiteren Verzögerung der Gesetzesreform Beihilfe zu leisten.
Wie das geht, haben wir bei der Ehe für alle vier Jahre lang beobachten können.
So lange können die angeklagten Frauenärztinnen und Frauenärzte nicht warten. In diesem Sinne: Legen Sie los!