Vielen Dank. – Ich denke, auch diese Frage geht in Richtung von Frau Staatssekretärin Lambrecht.
Die Grundsteuer beschäftigt uns ja sehr. Wir haben darüber heute im Ausschuss schon intensiv gesprochen und auch festgestellt, dass eine Neureglung für die Grundsteuer gewünscht wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung auf der Basis von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt hat. Wir haben auch festgestellt, dass rein flächenbezogene Modelle, die die Wertabhängigkeit von Grund und/oder Boden und/oder Gebäuden nicht berücksichtigen, für eine Neuregelung wahrscheinlich nicht infrage kommen.
Ich frage deshalb die Bundesregierung, ob es hier Planungen oder die feste Auffassung gibt, dass es zu einer bundesweit einheitlichen Regelung kommen soll, dass insbesondere die bisher einem Kostenwertmodell kritisch gegenüberstehenden Länder Hamburg und Bayern, die ein Flächenmodell gefordert haben, keine Extrawurst bekommen.