Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. – Herr Röttgen, ich hätte Sie sowieso gerne noch etwas zum Völkerrecht gefragt; denn Sie haben sich dazu häufig – auch aus unserer Sicht zutreffend – geäußert. Sowohl im Hinblick auf den Einmarsch in Afrin als auch in dieser Sache sind wir uns völlig einig, dass das Völkerrecht nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Wir haben nur ein Völkerrecht, und wenn wir dieses Völkerrecht aufgeben, öffnen wir eine Büchse der Pandora, die wir nicht wieder zukriegen. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass wir die UN-Charta ernst nehmen und die UNO stärken. Ich glaube, da haben Sie etwas falsch verstanden in Bezug auf unsere Positionierung.
Ich möchte Sie etwas zu den mich etwas irritierenden Ausführungen Ihres Kollegen Schmidt fragen, der hier vorhin suggeriert hat, auf das Völkerrecht komme es im Zweifelsfall doch gar nicht an, wenn man endlich einmal handeln müsse; schließlich sei das hier kein Amtsgericht, und deswegen komme es auf Rechtsvorschriften und Beweise und so etwas doch wohl nicht an. Das hat mich sehr irritiert; denn die Umsetzung dieser Position wäre die Aufgabe des Völkerrechtes als solches. Das kann doch wohl nicht sein. Was sagen Sie zu diesen Ausführungen Ihres Kollegen?