Meine Antwort interessiert Sie ja. – Ich habe Ihrer Rede sehr gut zugehört. Ich habe auch Ihren Antrag gelesen. Sie haben in Ihrer Rede gesagt bzw. kritisiert, dass die Bundesregierung keinen konkreten Vorschlag für das Thema Bürgerbeteiligung gemacht hat, weder in der Regierungserklärung der Kanzlerin noch der des Bundesinnenministers.
Ich teile Ihre Auffassung, dass man die Regierung kritisieren sollte, wenn man Abgeordneter dieses Parlaments ist und eine andere Meinung vertritt. Aber es ist eben nicht originäre Aufgabe einer Bundesregierung, zu sagen, wie das hier im Bundestag zu laufen hat mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der parlamentarischen Demokratie. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, dies zu steuern.
Wir haben einen Petitionsausschuss. Wir öffnen das Parlament für Beteiligung, und wir möchten, dass mehr Bürger und Bürgerinnen an diesem Verfahren teilnehmen: Das ist das, was Sie gesagt haben. Sie haben im Prinzip die Erwartungshaltung suggeriert, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen soll, dass in diesem Haus Bürgerbeteiligung stattfindet. Das ist aber unsere Aufgabe. Wir können das.
Dazu brauchen wir nicht die Bundesregierung. Das können wir in diesem Hause selbst machen durch die Änderung der Geschäftsordnung und von Gesetzen.
Diese Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat vorgemacht, wie sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, wie sie sich einbringen können. Das können wir von uns aus sofort verändern,
indem wir zum Beispiel mehr Sitzungen dieses Hauses der Öffentlichkeit öffnen, indem wir zum Beispiel Ausschusssitzungen und Anhörungen der Öffentlichkeit öffnen, indem wir die Methode des Livestreamings, die wir in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ ausprobiert haben, öfter anwenden. Ein gutes Beispiel, ganz aktuell, ist die gemeinsame Sitzung des Rechtsausschusses und des Digitalausschusses, die morgen früh stattfindet. Diese Sitzung wird, obwohl dort ein hoher Vertreter von Facebook anwesend sein wird, nicht öffentlich sein. Ich bin der Meinung: Wenn der US-Kongress eine öffentliche Anhörung bzw. Sitzung durchführen kann, dann können wir das auch. Wir haben es in der Hand, uns zu öffnen und mehr Bürger an unseren Verfahren hier im Haus zu beteiligen.
Es gibt auch eigene Ideen. Die habe ich bei Ihnen vermisst. Sie nehmen im Prinzip die allgemeinen Worte Ihres Wahlkampfes und tragen sie hier in die Debatte. Das können Sie gern machen, aber es ist entlarvend. Ich will Ihnen eine unserer Ideen dazu vorstellen. Dass wir für mehr Bürgerbeteiligung sind, dass wir mehr Bürgerbeteiligung wollen, ist, glaube ich, bekannt.
Ich mache Ihnen einen konkreten Vorschlag, den wir auch schon in der Vergangenheit eingebracht haben und den wir hier in diesem Hause im Zuge der Geschäftsordnungsreform, die jetzt anstehen könnte, umsetzen könnten. Wir haben in der Vergangenheit vorgeschlagen, ein Bürgerplenarverfahren einzurichten, das an das Petitionsverfahren anschließt. Derzeit ist es so, dass ein Petent, der eine Petition einreicht, im Petitionsausschuss öffentlich angehört werden kann, wenn 50 000 Menschen innerhalb von vier Wochen diese Petition mitzeichnen. Wir haben in der Vergangenheit schon vorgeschlagen, dass im Rahmen der Beteiligung, zum Beispiel über Onlinetools, eine Petition, wenn es ein wirklich wichtiges Thema ist und eine hohe Anzahl von Unterstützern erreicht ist – zum Beispiel 100 000 Unterstützer innerhalb von zwei Monaten –, hier in diesem Haus im Plenum in einer Bürgerplenarstunde diskutiert wird. Wir würden also die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern deutlich wichtiger nehmen und würden ihnen eine Plattform bieten können – zum Beispiel im Rahmen eines Formats, das ähnlich gestaltet ist wie eine Aktuelle Stunde –, hier dieses Thema aufzusetzen. Es ist ein Initiativrecht. Das Plenum muss sich dann damit in öffentlicher Sitzung beschäftigen. Das kann man auch limitieren, damit es beispielsweise pro Jahr nicht mehr als vier Veranstaltungen dieser Art gibt. Ich halte es für ein angemessenes Verfahren, das wir sofort umsetzen können, nicht erst im nächsten Jahr, am Ende der Legislatur oder in der nächsten Legislatur.
Dafür brauchen wir keine Enquete-Kommission, dafür brauchen wir fraktionsübergreifend den Willen und die Beschäftigung damit, die Bürger mehr bestimmen zu lassen. Das gehört auf die Agenda. Das würde ich mir im Rahmen der Geschäftsordnungsreform wünschen. Da könnten wir weitergehen, meine Damen und Herren.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir heute über einen Antrag sprechen, wie sich eine Fraktion das vorstellt. Wenn Sie Fragen haben, wie sich die Bundesregierung etwas vorstellt, dann stellen Sie doch eine Kleine Anfrage. Wir werden Ihren Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission sicherlich im Ausschuss behandeln. Aber wir sind eigentlich schon viel weiter, als uns die Frage zu stellen, wie wir uns das vorstellen. Jede Fraktion in diesem Haus – offensichtlich bis auf die AfD – hat eine Vorstellung und eine Haltung dazu, wie direkte Demokratie aussehen kann.
Wir werden das gerne diskutieren. Dafür gibt es die entsprechenden Gremien. Aber dies in einen Arbeitskreis abzuschieben, den Sie Enquete-Kommission nennen wollen, ist falsch.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Sache sagen: Bevor wir beginnen, über neue Methoden zu reden, sollten wir die bestehenden erst einmal ernst nehmen. Das richtet sich insbesondere an die Kollegen der SPD, der Linken und der Grünen. Wenn Ihnen das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung nicht passt – zum Beispiel der Bürgerentscheid zum Flughafen Tegel –, dann ist das kein Grund, Bürgerentscheide am Ende nicht ernst zu nehmen. Mein Petitum ist: Wenn wir Verfahren einrichten – die sind auf Landesebene da –, dann lassen Sie sie uns am Ende gefälligst ernst nehmen.
Das jedenfalls stärkt nicht das Vertrauen in die Beteiligung der Bürger, sondern das schädigt es. Deswegen: Dort, wo Sie Verantwortung tragen, nehmen Sie die Dinge ernst, und folgen Sie den Entscheiden der Bürger, sonst erweisen wir uns einen Bärendienst.
Herzlichen Dank.