Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Der Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission „Direkte Demokratie auf Bundesebene“ steht heute zur Beratung auf der Tagesordnung. Mit diesem Antrag soll, so die Begründung, eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen ermöglicht werden.
Grundsätzlich teilen meine Partei und die Fraktion Die Linke den Vorschlag, mehr Verfahren der direkten Demokratie einzuführen.
In der von der AfD geforderten Enquete-Kommission wollen Sie allerdings Themen besprechen, meine Damen und Herren von der AfD, die wir selbst seit Jahren bearbeiten. Wir als Fraktion Die Linke fordern seit langem, dass in einer lebendigen Demokratie erweiterte Möglichkeiten direkter demokratischer Entscheidung eröffnet werden. Geschafft werden soll das nach unserer Vorstellung durch Mitwirkung in Volksinitiativen, durch Volksbegehren, Volksentscheide sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Zugleich fordern wir obligatorische Volksentscheide über die EU-Verträge. Die Menschen müssen EU-weit das Recht erhalten, über Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wirksam Einfluss auf Europa zu nehmen.
Das sollte auch bald passieren. Darum haben wir, anders als die AfD, in dieser Legislaturperiode bereits einen konkreten Gesetzentwurf zu der Frage direkter Demokratie vorgelegt,
mit dem eine wirkliche und sofortige Umsetzung erfolgen kann. Deshalb bedarf es hier nicht der Beerdigung zweiter Klasse in einer Enquete-Kommission, sondern einer Debatte über unseren Vorschlag.
Nach unserem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz gibt es ein juristisch abgestimmtes Verfahren zur Volksgesetzgebung mit einer Kontrolle durch das Verfassungsgericht. Dadurch wird nach unserer Vorstellung der Bevölkerung ermöglicht, demokratisch auch zwischen Wahlen Einfluss auf die Politik zu nehmen. Die in unserem Gesetzentwurf vorgesehene Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet, dass keine verfassungswidrigen Ziele über das Verfahren zur Volksgesetzgebung verfolgt werden.
Die Annäherung an das Verfahren in der Schweiz, die von der AfD ja offenbar gewünscht wird, sehen wir deshalb kritisch. Volksabstimmungen in der Schweiz richten sich oft gegen Minderheitenrechte. Wir verweisen diesbezüglich auf die Volksabstimmung zum Verbot des Baus von Minaretten.
Diese Minderheitenrechte sind in Deutschland durch die Verfassung geschützt, und das ist auch gut so.
Dass Ihnen von der AfD solche Initiativen vorbildlich erscheinen, zeigt Ihren verächtlichen Umgang mit den Rechten von Minderheiten.
Vielleicht ist der Grund für die Affinität zur Schweiz auch ein anderer. Oder, Frau Weidel, zahlen Sie zwischenzeitlich Ihre Steuern in unserem Land? Und wenn nein: Wissen das Ihre Wählerinnen und Wähler?
– Ich habe Sie gefragt. Sie könnten das einmal öffentlich bekunden.
– Jetzt regen Sie sich ab.
Sonst teilen Sie aus. Jetzt können Sie auch einmal ertragen, dass Sie etwas härter angefasst werden.
– Bleiben Sie gelassen, und hören Sie einfach zu.
Direkte Demokratie setzt nach unserer Vorstellung mündige Bürgerinnen und Bürger voraus. In Sachen Mündigkeit brauchen Sie aber offenbar auch Nachhilfe: Einerseits sind Jugendliche für Sie statt mit 14 Jahren bereits mit 12 Jahren mündig genug, dass sie die volle Härte des Jugendstrafrechts treffen kann, andererseits halten Sie in Thüringen 16-Jährige für nicht mündig genug, um an der Kommunalwahl teilzunehmen, und klagen dagegen. Liegt das vielleicht daran, dass Ihnen das Wahlergebnis in dieser Altersgruppe möglicherweise nicht passen könnte? Wie geht das zusammen? Darauf hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.
Und an die Adresse der Koalitionsfraktionen: Instrumente direkter Demokratie sind wichtig – Kollege Castellucci hat darauf verwiesen –; wir fordern diese schon seit langem. Aber wir müssen auch an die Bedingungen denken, unter denen sich die Menschen in unserem Land mit Politik befassen können. Studien belegen, dass hohe Nichtwählerzahlen auch etwas mit Armut zu tun haben. Als Sozialrichter kenne ich die Bedingungen, unter denen Menschen mit geringem Einkommen leben, recht gut. Und aus eigener Anschauung muss ich Ihnen sagen: Diese Menschen leiden unter Stress. Wenn sich jemand laufend Sorgen machen muss, ob die Waschmaschine noch hält, oder er sich mit riesigem Aufwand mit der Verwaltung um den Lebensunterhalt streiten muss, fällt es schwer, sich gesellschaftlich und politisch zu engagieren. Das ist Tatsache.
Weitere Teile der Bevölkerung leiden unter Stress, weil sie fürchten, eines Tages abzusteigen und ebenfalls bei den Sozialgerichten zu stehen. Tun Sie als Regierungskoalition hier etwas. Sorgen Sie wenigstens ansatzweise für die Wiederherstellung sozialer Gerechtigkeit, damit die Menschen in diesem Land in die Lage versetzt werden, Zeit und Energie aufzubringen, um sich gesellschaftlich zu engagieren. Dann steigt auch wieder die Beteiligung an den Wahlen. Da sind wir uns sicher.
Zurück zum Thema: Eine Enquete-Kommission dient dazu, Handlungsvorschläge zu erarbeiten. Diese liegen nach unserer Überzeugung mit unserem Gesetzentwurf bereits auf dem Tisch, und über diesen sollten wir reden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.