Herr Otten, eine Zwischenfrage wollten Sie nicht zulassen. Deshalb mache ich es im Wege der Kurzintervention.
Sie haben einige Dinge gesagt, bei denen meine Fraktion sofort mitgehen würde. Dass in der Truppe Werte wie Treue, Tapferkeit und Ehre natürlich eine besondere Rolle spielen, ist völlig unbestritten. Das gilt auch für Kameradschaft und Verlässlichkeit. Auch dass das alles Vertrauen braucht, ist überhaupt kein Problem. Aber die Art und Weise, wie Sie hier argumentieren, indem Sie absurde Behauptungen aufstellen, um die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik insgesamt zu diskreditieren, halte ich für unseriös. Das ist nicht vertrauenswürdig. Daraus spricht auch keine politische Verlässlichkeit.
Ich gebe Ihnen ein ganz konkretes Beispiel. Sie haben eben gesagt, dass die Konsequenz der aktuellen Versuche, den Dienst in der Bundeswehr attraktiver zu machen, das Kündigungsrecht im Verteidigungsfall sei. Das ist ein Zitat aus Ihrer Rede. Das können Sie nur sagen, wenn Sie das Grundgesetz vollkommen ignorieren. Artikel 12a unseres Grundgesetzes sagt eindeutig aus, dass im Verteidigungsfall selbstverständlich sämtliche Männer zum Dienst an der Waffe herangezogen werden können. Diejenigen, die aus Gewissensgründen verweigern, können zum Erbringen ziviler Dienstleistungen verpflichtet werden.
Mit anderen Worten – das ist die übliche Methodik der AfD –: Sie bauen mit viel Elan einen Strohmann auf und rennen ihn anschließend mit noch mehr Elan um. Das ist keine seriöse Art, die Probleme der Truppe zu diskutieren.
Ich fordere Sie auf, solche Debatten in Zukunft orientiert am Grundgesetz und an den Werten, die Sie selber hier angeführt haben, zu führen.