Herr Präsident, besten Dank. – Herr Rouenhoff, ich möchte Sie einfach nur darauf hinweisen, dass nicht nur Die Linke mit diesen Investitionsschutzverfahren, insbesondere mit den Schiedsgerichten, Probleme hat, sondern zum Beispiel auch der Deutsche Richterbund. Jetzt sind das ja, wie Sie vielleicht vermuten, nicht alles Linke. Sie gehen also mit einem Rechtsverständnis an diese Frage ran. Und das Rechtsverständnis dieser Richter ist offensichtlich das des europäischen Rechtssystems. Auch das Rechtssystem zum Beispiel in Kanada – wenn man auf CETA schaut – reicht vollkommen aus, dass die Häuschen, um die es Ihnen offensichtlich geht, geschützt werden.
Haben Sie, Herr Rouenhoff, denn wirklich den Eindruck, dass das Rechtssystem Kanadas so schwierig ist, dass man, wenn man dort ein Häuschen kauft, permanent der Gefahr ausgesetzt ist, dass es einem weggenommen wird? Oder geht es bei dieser Frage vielleicht doch um etwas anderes, nämlich um den Sonderstatus, der für die Unternehmen mit einem Sondergericht – dabei ist es übrigens egal, ob es sich um ein privates Schiedsgericht oder um ein Schiedsgericht in Form eines Staatsgerichtshofs handelt – vorgesehen wird. Genau darum geht der Streit.
Am Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Achmea ist im Übrigen deutlich geworden, dass die Systematik, die dort geschaffen wurde, gegen europäisches Recht verstößt. Ich würde deshalb einfach sagen: Das ist der Punkt, und dem schließen wir uns an. Fakt ist dann, dass wir solche Verfahren künftig nicht mehr haben werden. Im Übrigen wäre das für die Bundesrepublik Deutschland sehr preiswert; denn das Verfahren, das zurzeit zwischen Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland läuft und ebenfalls vor solch einem Schiedsgericht ausgetragen wird, könnte für die Bundesrepublik Deutschland nach letzten Aussagen circa 5 Milliarden Euro Kosten mit sich bringen. Da wäre es eigentlich Ihre Aufgabe als Abgeordneter, Deutschland vor Vattenfall zu schützen.