Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Die Diskussionen um TTIP und CETA zeigen doch ganz deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger wissen wollen, wie Handelspolitik gestaltet wird. Das gilt ganz besonders für die Frage, wie Streitigkeiten zwischen Staaten und Investoren geregelt werden. Lassen Sie mich vorab sagen: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass wir zurzeit nur eine politische und keine juristische Bewertung vornehmen können.
Das von Belgien beantragte Gutachten des EuGH zur Vereinbarkeit des Investitionsgerichtssystems mit dem Unionsrecht steht noch aus. Dass die juristische Bewertung des Gutachtens oberste Priorität hat, versteht sich, glaube ich, von selbst. Deshalb habe ich mich schon gewundert, dass im Antrag der FDP zu lesen war, der Bundestag teile die Auffassung, dass die angenommene Unvereinbarkeit von Investitionsabkommen zwischen EU-Staaten und dem EU-Recht schädlich für die Mitgliedstaaten sei. Damit vertritt die FDP eine Position, die längst durch ein Urteil auf höchstrichterlicher Ebene widerlegt ist.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich ist es legitim, dass sich die Bundesregierung im Vorfeld des EuGH-Urteils zu dieser Frage positioniert. Das ist Teil des normalen rechtsstaatlichen Prozesses. Wenn der EuGH aber in seinem Urteil eine Unvereinbarkeit zwischen Unionsrecht einerseits und Schiedsklauseln zwischen EU-Mitgliedstaaten andererseits feststellt, dann ist das keine angenommene Unvereinbarkeit mehr, dann ist das gerichtlich festgestellte Unvereinbarkeit. Hier läuft die FDP der aktuellen Debatte deutlich hinterher.
Aber der Antrag der FDP kommt nicht nur zu spät, sondern es gibt auch gravierende inhaltliche Probleme damit. Im Antrag heißt es – ich zitiere wiederum –, der Bundestag solle den EuGH bitten, „so schnell wie möglich das von Belgien … angestrengte Gutachtenverfahren …abzuschließen …“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der EuGH braucht nun wirklich keine Aufforderung von der FDP, wie er seine Arbeit zu machen hat.
Das ist eine Art Bedienmentalität gegenüber dem höchsten europäischen Gericht, die wir in keiner Weise unterstützen können. Leider ist das nicht der einzige Teil des Antrags, der mich am Rechtsstaatsverständnis der FDP-Fraktion zweifeln lässt; das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen. Wenn Sie schreiben, dass privatrechtliche Schiedsverfahren mit unabhängigen Schiedsrichtern den möglicherweise befangenen nationalen Gerichten vorzuziehen seien, ist das aus rechtsstaatlicher Sicht zumindest problematisch. Ich will einmal sagen: Wer sagt mir denn, dass ein ISDS unabhängig ist? Ich kann das nicht unbedingt teilen.
Meine Damen und Herren, Sie fordern von der Bundesregierung, die Verhandlungen der EU-Kommission über die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs zu unterstützen. Das ist zu begrüßen. Sie wollen, dass private Schiedsgerichte in dem Falle nicht mehr zustande kommen, weil sie keine Berufungsinstanz haben. Die SPD-Fraktion hat sich eindeutig positioniert. Sie sagt, das Investitionsgerichtssystem, wie es etwa in CETA angelegt ist, beinhaltet gegenüber dem ISDS-System erhebliche Vorteile: Es wird ein ständiges bilaterales Investitionsgericht verankert; über Klagen entscheiden Richter, die über eine feste Amtszeit ernannt sind; die mündlichen Verhandlungen werden öffentlich geführt; und es gibt eine Berufungsinstanz. Das alles gibt es bei den privaten Schiedsgerichten nicht. Das alles kann im CETA-Vertrag nachgelesen werden.
Angesichts der Kritik von Grünen und Linken am Investitionsgerichtssystem – das will ich abschließend sagen – muss eines klargestellt werden: Die Ablösung von Investitionsgerichtssystemen durch einen multilateralen Investitionsgerichtshof führt doch nicht automatisch dazu, dass es in Zukunft keine Investitionsschutzklauseln mehr gibt, sondern sie führt automatisch dazu, dass wir wieder in intransparenten ISDS-Verfahren landen, die zu Recht zu kritisieren sind. Aus diesem Grund kann ich an dieser Stelle nur sagen: Wir lehnen den Antrag der FDP ab.
Vielen Dank.