Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer hier im Hohen Haus! Die Debatte um das Freilandverbot der von der Ministerin angesprochenen Wirkstoffe ist in meinen Augen der Beweis für die Kraft der besseren Argumente und wirklicher Verantwortung in der Politik.
Meine Fraktion hatte sich in der Ausschusssitzung am 14. März 2018 noch gegen diesen Antrag ausgesprochen. Wir hatten damals unsere Gründe dafür. Als Anwälte unserer kleinen und mittelständischen Bauern ist es unsere Pflicht, bei Verboten wirkkräftiger Mittel mehr als einmal hinzuschauen und genau zu überlegen. Wir haben aber erkannt, dass wir damals falsch lagen.
Im Nachgang zu unserem Votum im Ausschuss haben wir die Gelegenheit wahrgenommen, mit Vertretern beider Seiten – für und gegen dieses Verbot – zu sprechen. Wir haben erkennen müssen, dass sich der Einsatz dieser Wirkstoffe, gerade im Hinblick auf den massiven Rückgang der Artenvielfalt, verheerend ausgewirkt hat.
Besonders betroffen sind nicht nur die Honigbienen, sondern vor allen Dingen die Solitärbienen. Sie werden aufgrund ihrer Lebensweise noch stärker von diesen Pestiziden beeinflusst. Durch ihre große Spezialisierung auf bestimmte Zeitabschnitte im Jahreslauf sind sie für die Bestäubung bestimmter Pflanzen von enormer Wichtigkeit. Bei einer weiteren Verwendung der angesprochenen Wirkstoffe im Freiland sehen wir in Zukunft chinesischen Verhältnissen entgegen, bei denen der Bauer mit dem Pinsel die Bestäubungsarbeit verrichten muss, weil kaum genügend Insekten verblieben sind.
Wir stimmen daher dem Verbot und ausdrücklich dem Antrag der Grünen zu, schließlich ist Umweltschutz immer auch Heimatschutz. Zumindest Letzteres hat mittlerweile in Deutschland ein eigenes Ministerium erhalten.
Allerdings bleibt das Grundproblem bestehen: Wer eine Wirkgruppe verbietet, muss Alternativen schaffen. Schließlich beeinflusst die Politik die Entscheidungen der Landwirte hinsichtlich der Schwerpunktbildung. Wenn von staatlicher Seite nicht in den 90er-Jahren vom Einsatz des Pfluges abgeraten worden wäre, hätte es den Herbizid-Boom in den letzten Jahren vielleicht gar nicht gegeben.
Wir als Abgeordnete dieses Hauses sind also gerade im Bereich der Landwirtschaft ganz besonders in der Pflicht, die Folgen unserer Entscheidungen abzufedern. Wir fordern daher, zusammen mit den Kollegen der Landesparlamente, die landwirtschaftliche Beratungstätigkeit vor Ort zu erhalten, zu fördern und gegebenenfalls auszubauen. Durch eine Förderung der Anlaufstellen für Landwirte, die neben den Einsatzmöglichkeiten von Pflanzenschutzmitteln auch einen integrativen Pflanzenschutz vermitteln sollen, kann das bereits bestehende große ackerbauliche Wissen um eine gute fachliche Praxis der Landwirte nochmals erweitert werden.
Wenn eine nachhaltige, aber auch wettbewerbsfähige Flächenbewirtschaftung im Fokus der Politik stehen soll, muss man diesen Stellen weitere Kompetenzen zur Wissensvermittlung übertragen. Neben einer erfolgten Beratungstätigkeit vor Ort brauchen wir demnach im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes Regelungen, die Strukturelemente in der Landwirtschaft wie Hecken, Feldsäume und blühende Alleebäume fördern, die wichtige Lebensräume für Antagonisten wie etwa Marienkäfer oder Florfliegen sind. Landwirtschaftspflege ist eben auch Pflanzenschutz; eine Marienkäferlarve vertilgt auch ihre 150 Blattläuse am Tag.
Schlussendlich müssen alle diese Maßnahmen für den Landwirt, über das Verbot der angesprochenen Wirkstoffe hinaus, auch einen ökonomischen Anreiz zur Nachhaltigkeit bieten; denn am Ende muss dieser seine Entscheidungen zuvorderst mit Blick auf sein Portemonnaie treffen.
Ich bitte darum, dass unsere Landwirte nach dem Verbot weiter unterstützt werden. Wir stimmen dem Antrag zu.
Danke.