Verehrte Frau Kollegin, da wir zwischen 2010 und 2016 jährlich einen Einkommensteuereinnahmenzuwachs zwischen 5 und 8 Prozent und ein Wirtschaftswachstum von 1,3 bis knapp unter 2 Prozent hatten, werden Sie mir zugeben, dass für die Differenz zwischen diesen zwei Kennlinien eine Erklärung erforderlich ist. Vielleicht können Sie diese noch geben.
– Schreien Sie doch nicht so herum. Lautstärke ist kein gutes Argument.
Sie sagen, dass ich Zitate gebraucht habe und sie nicht kenntlich gemacht habe. Ich bestreite das und bitte Sie um Beweis für diese These. Ich habe zweimal das Sachverständigengutachten wörtlich zitiert und darauf Bezug genommen. In dem Sachverständigengutachten 2017/18 heißt es, man möge die Einnahmen zurückgeben, die man durch die heimliche Steuererhöhung erlangt hat. Das lässt sich in dem vorgestern veröffentlichten, noch druckfrischen Sachverständigengutachten nachlesen.
Ich habe von der Zinsabschlagsteuer gesprochen. Dazu haben Sie sinnigerweise gar nichts gesagt. Wieso sagen Sie nicht, dass Sie die Steuern dadurch erhöhen, dass Sie die Spareinnahmen in Zukunft dem individuellen Steuersatz und nicht mehr der Abschlagsteuer unterwerfen wollen. Das ist eine gesetzgeberische Steuererhöhung entgegen all dem, was Sie behaupten.
Sie wollen mit der Börsenumsatzsteuer eine neue Steuer in dieser Legislaturperiode erfinden. Auch dies ist eine Steuererhöhung entgegen Ihrer Aussage, dass Sie keine Steuererhöhungen machen.