Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörer! Wir hatten am Mittwoch eine Innenausschusssitzung und eine, so muss man sagen, stundenlange Debatte über dieses Thema. Trotzdem sind noch jede Menge Fragen offen geblieben – wir konnten die Debatte gar nicht abschließen –, besonders Fragen zum Umgang mit den Hinweisen, die vorlagen, zu Ermittlungsabläufen und grundsätzlich zu Strukturen des Bundesamts.
Es geht um 1 200 Vorgänge. Oder geht es um 2 000 Vorgänge? Da gab es noch ein paar Zahlen. Es ist also noch gar nicht klar, um wie viele Vorgänge es eigentlich geht. Es handelt sich um ganze Verwaltungsvorgänge, also nicht immer nur ein Blatt, das abgestempelt worden ist; es sind teilweise richtig dicke Akten. Da spielt ein Zeitfaktor eine Rolle. Es ging über zwei Jahre. Diese Menge ist selbst für einen Sachbearbeiter, der nur das macht, eine nicht unerhebliche Menge.
Was macht eine Leitung alles nebenbei? Diese Frage stellt sich. Das müssen doch Mitarbeiter vor Ort mitbekommen haben. Es gibt bei Beamten eine Remonstrationspflicht. Es kann nicht sein, dass Menschen, auch Tatzeugen, zur Dienststelle kommen und alles nur über die Leitung läuft. Man muss sich das einmal vorstellen: Bei einem Finanzamt oder einer Polizeidienstbehörde gehen bestimmte Leute nur zur Leitung, und nur die Leitung bearbeitet den ganzen Verwaltungsvorgang. – Jeder, der mit solchen Vorgängen auch nur ansatzweise zu tun hat, weiß: Das ist überhaupt nicht vorstellbar. Insofern fragt man sich, wieso das auf gar keiner Ebene irgendwer bemerkt hat, offensichtlich auch nicht auf der Führungsebene außerhalb von Bremen.
Wenn man sich das Organigramm ansieht, dann sieht man die Leitungsverantwortlichkeit der Abteilung 5; darin sind die betroffenen Länder Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig ist das übergeordnet die „Leitung operativer Bereich, Controlling, Statistik“ für alle. Da fragt man sich, ob der Controller für alle seinen eigenen organisatorischen Bereich mit überprüft. Das kann eigentlich nicht funktionieren.
Offensichtlich erst anderthalb Jahre später kam das Vieraugenprinzip. Da sind sogar einige Kommunalbehörden schon weiter. Und: Das Bremer Innenressort hat offensichtlich erst kürzlich Nachricht davon bekommen. Das kann eigentlich auch nicht angehen; denn ein Bundesamt arbeitet mit der Stadt bzw. dem Stadtstaat eng zusammen.
Anfang 2016 gab es eine Person – eine Frau, ein Mann; man weiß es nicht –, die ganz mutig war. Sie konnte offensichtlich diesen rechtswidrigen Zustand nicht mehr ertragen. Sie hat es sich bestimmt nicht leicht gemacht und hat dann einen Hinweis gegeben. Unbekannterweise möchte ich sagen: Herzlichen Dank. – Das war für diese Person wahrscheinlich keine Kleinigkeit.
Auch der niedersächsische Innenminister hat noch einmal nachgefragt und gesagt: Was sind denn das für Zustände? Was läuft da ab? Das ist rechtlich und organisatorisch überhaupt nicht nachvollziehbar. – Ohne diese Anfragen wäre unter Umständen vermutlich bis heute nichts passiert.
Nun reicht die Prüfung zurück bis 2013. Das ist im ersten Moment ganz schlüssig. Das war – vielleicht für den einen oder anderen zur Erinnerung – vor jeglichem höheren Flüchtlingsaufkommen in Deutschland; nur zur Erinnerung. Also: Hier geht es um eine Organisationsdebatte der Bundesbehörde und nicht um eine Flüchtlingsdebatte.
Was waren die Gründe für dieses Handeln der Leitung? Und wer sagt eigentlich, dass ein persönlicher Ermessensspielraum und die Auslegung der Vorgaben nicht schon länger stattfanden, da das Verhalten angeblich – so wie wir das bislang mitbekommen haben – weniger mit Geld, sondern eher mit einer persönlichen Einstellung zu tun hatte? Die Leitungsfunktion wurde seit 1993 ausgeübt. An dieser Stelle wird hoffentlich richtigerweise weiterermittelt; denn das hat nicht zwingend nur etwas mit dem Zeitraum bis 2013 zu tun.
Die Freistellung vom Amt ist eine logische und erforderliche Folge. Aber wie kann man bei laufendem Straf- und Disziplinarverfahren eine Mitarbeit in der Qualitätssicherung begründen? Das widerspricht sich etwas. Wie sollen denn unter diesen Voraussetzungen Vorschläge erarbeitet und eigenes Verhalten als Problem dargestellt werden? Das passt doch gar nicht zueinander.
Das Bundesamt – es ist ein Bundes amt – für Migration und Flüchtlinge hat besonders in diesen Zeiten nicht nur eine verwaltungsrechtliche, sondern auch ganz massiv eine gesellschaftliche Aufgabe. Man merkt das ein bisschen an dieser Diskussion hier, die manchmal in eine Richtung läuft, die überhaupt nicht zur behördlichen Struktur passt. Es geht nicht nur um Faktenprüfung und um das Ergreifen von Maßnahmen oder dass sie eben nicht ergriffen werden, sondern es geht auch um die Glaubwürdigkeit des staatlichen Handelns und um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
Das Versagen in diesem Falle belastet nicht nur das ganze Bundesamt – es hat nicht nur etwas mit Bremen zu tun –, sondern auch alle politischen Vertreter, die hier sind. Auch wenn das der eine oder andere gerne möchte, kann sich keiner aus der Verantwortung ziehen.
Danke schön.